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Frage geschrieben am 10.07.2009 21:43:25

eBay Auktion: Versand ins Ausland nicht angeboten, Bieter sitzt aber im Ausland

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6306
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich habe vor kurzem eine Auktion abgeschlossen, in der ich als Versandkosten nur "Deutschland" angegeben habe. Den internationalen Versand habe ich bewusst nicht angegeben, da ich aus Prinzip nur national verschicke.

Nun stellte sich nach Auktionsende aber heraus, dass der Käufer nicht in Deutschland sitzt. Er wirft mir vor, ich hätte das Angebot anders deklarieren müssen und ich würde den Versand ins Ausland nur verweigern, da der erzielte Preis mir zu niedrig sei.

Nun zu meinen konkreten Fragen zu dem Sachverhalt:

a) Gehe ich richtig in der Annahme, dass die ausschließliche Angabe von Versandkosten für Deutschland ("Versand nach: Deutschland" steht explizit in den Versandinformationen der Auktion; keine weiteren Länder aufgeführt) klar verdeutlicht, dass ich nicht international versende? Und man zumindest als Käufer verantwortlich dafür ist _vor_ dem Bieten nachzufragen, ob eventuell ein Versand auch ausserhalb Deutschlands möglich wäre? Oder müssen solche Auktionen explizit im Angebotstext eine Klausel "Versand nur nach Deutschland" enthalten?

b) Ist unter den gegebenen Bedingungen überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? Dafür müssten doch zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen, die in diesem Fall nicht wirklich gegeben sind, da der Käufer mir keine deutsche Zieladresse nennen will und auf den Versand ins Ausland pocht.

c) Kann ich im Allgemeinen überhaupt den Versand ins Ausland verweigern? Oder habe ich schon dort eine Fehlannahme?

Es geht mir in diesem Fall ums Prinzip und um mich vor solchen Situationen in Zukunft zu schützen bzw. sie gar nicht erst wieder entstehen zu lassen. Ich hätte nie gedacht, dass das überhaupt mal soweit kommt.

Vielen Dank für ihre Antwort!



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.07.2009 22:01:19
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
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Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frage c)
Prinzipiell können Sie selbst entscheiden, ob Sie an Käufer im Ausland verkaufen wollen. Sie müssen dies im Rahmen der Auktion jedoch deutlich machen.

Ihre Frage b)
Bei einer Online-Auktion geben Sie das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags bereits mit Einstellen der Auktion ab. Ich verweise insoweit auf die lesenswerte Entscheidung des BGH vom 07.11.2001 (AZ: VIII ZR 13/01), zu finden unter www.bundesgerichtshof.de. Sollte Ihr tatsächlicher Wille von diesem Angebot abgewichen haben, kann dies im Rahmen einer Anfechtung geltend gemacht werden

Ihre Frage a)
Bei eBay haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, in welche Länder Sie versenden wollen. Dies führt meines Wissens jedoch dazu, dass Bieter aus nicht ausgewählten Ländern garnicht auf den Artikel bieten können. Wie dies Ihrem Bieter gelungen sein soll, ist mir nicht klar. Entweder haben Sie versehentlich doch den internationalen Versand angeboten oder der Bieter hat nachträglich eine andere Versandanschrift eingegeben. Eine Pflicht vorher nachzufragen, kann ich hingegen nicht erblicken, da sich normalerweise aus der Auktion ergibt, wohin versendet wird.

Bei Unklarheiten stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

www.anwalt-naumburg.de
.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.07.2009 22:46:31

Ich bedanke mich nochmals an dieser Stelle. Allerdings muss ich leider nochmal kurz nachfragen. In der Tat hat man wie von Ihnen beschrieben als Verkäufer bei eBay die Möglichkeit, die Zielländer festzulegen (wie auch definitiv in meinem Fall mit ausschließlich "Deutschland" geschehen). Allerdings werden dadurch nicht automatisch alle Bieter mit angemeldeten Sitz in anderen Ländern von den Auktionen ausgeschlossen. Dies kann man nur optional aktivieren, was ich aber nicht als sachdienlich erachte, da es durchaus ausländische Bieter mit Zweitwohnsitz in Deutschland gibt.

Wenn also ein Bieter auf eine Auktion bietet, so gibt er doch ein Einverständnis mit den gegebenen Versandbedingungen ab. Wenn ausser Deutschland keine Versandoptionen angegeben sind kann ich doch nicht stillschweigend davon ausgehen, dass in jedes Land verschickt wird oder etwa doch? Ich hatte es auch nicht als Pflicht der Nachfrage gemeint, sondern vielmehr um die von ihm gewünschte Vertragsbedingung "Versand ins Ausland" dem Vertrag hinzuzufügen, die ja meines Erachtens nicht per se gegeben ist. Erklärt sich der Bieter nicht automatisch einverstanden mit den gegebenen Bedingungen, wenn er an der Auktion teilnimmt? Oder um es mit der indirekt offenen Frage aus a) gezielter zu erfragen: müssen solche Auktionen explizit im Angebotstext eine Klausel "Versand nur nach Deutschland" enthalten? Oder genügt die Angabe "Versand nach: Deutschland" in den Versanddetails um andere Länder im Vertrag auszuschließen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.07.2009 22:54:25

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Wenn Sie in der Liste der Länder, in die Sie versenden, nur Deutschland ausgewählt haben, hat der Käufer keinen Anspruch darauf, dass Sie in andere Länder versenden. Weiterer Hinweise bedarf es hierzu nicht. Insbesondere müssen Sie dies im Auktionstext nicht nochmals klarstellen.

Die von Ihnen beschriebene Funktion, auch Bieter aus anderen Ländern zuzulassen, soll bewirken, dass ein ausländischer Bieter zwar mitbieten kann, jedoch dann eine Versandadresse in Deutschland angeben muss. Ich hatte diese Variante bei meiner ersten Antwort nicht bedacht.

Sie haben sich also völlig richtig verhalten und hinreichend klar gestellt, dass Sie nur nach Deutschland versenden. Daher müssen Sie keinen Versand ins Ausland durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

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