eBay Auktion - Käufer will den Artikel nicht mehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen habe ich über eBay das iPad 1 von meinem Vater versteigert. Es hat auch alles wunderbar geklappt, die Bezahlung vom Käufer ging recht schnell, auch der VErsand verlief problemlos. Nachdem der Käufer allerdings das Paket erhalten hat, meldete er sich bei mir und meinte, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da er dachte, er hätte das iPad 2 ersteigert und beruft sich auf Anfechtung wegen Inhaltsirrtum. Die Auktion können Sie unter der Artikelnummer 320703142842 auf ebay.de einsehen.
Meiner Meinung nach geht sowohl aus der Artikelbschreibung und den dazu bereitgestellten Bildern eindeutig hervor, dass es sich bei der Auktion um ein iPad der ersten Generation handelt und ich nicht dafür verantwortlich bin, dass sich der Käufer weder Artikelbeschreibung noch die dazugehörigen Bilder durchliest/ansieht.
Da der Käufer mir aber mittlerweile mit einer Anklageschrift durch seinen Anwalt gedroht hat, weiß ich nun nicht, wie ich mich korrekt verhalten soll. Ich habe dazu auch einige Textpassagen einer früheren Antwort von Herrn Alexander Stephens gefunden:
"Allerdings macht er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig und zwar hinsichtlich Ihres sog. Vertrauensschadens, also dem Schaden der entstanden ist, weil Sie auf die Wirksamkeit des Geschäftes vertraut haben. Der Käufer muss also Sie als Verkäufer im Rahmen der Anfechtung so stellen, wie wenn Sie ohne Abschluss des Vertrages stehen würden.
Das dürfte also in dem vorliegenden Fall der Ersatz der Ebay- und der Versandkosten sein, die Sie von dem Käufer ersetzt verlangen können.
Auch die Nachteile, die Ihnen durch das Nichtzustandekommen eines möglichen anderen Geschäftes entstanden sind, wären vom Käufer zu ersetzen. Damit könnten Sie grundsätzlich den Kaufpreis des niedrigeren Gebotes des unterlegenen Vorbieters des Käufers ersetzt verlangen."
Ich hoffe, Sie können mir in diesem Falle weiterhelfen, über eine Nachricht von Ihnen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Behrendt









