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Frage geschrieben am 20.01.2012 22:21:04

des Ladendiebstahls beschuldigt

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1098
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem großen Elektronikmarkt nahm ich ein Produkt in der Größe eines DINA5 Blockes aus dem Regal in meine linke Hand. In der Nähe des Eingangs und der Kassen wartete ich wegen einer Produktberatung ca. 10 bis 15 Minuten auf einen im Gespräch befindlichen Verkäufer. Mein Gespräch mit dem Verkäufer dauerte anschließend ca. 10 Minuten.
Nach dem Gespräch ging ich mit den Gedanken immer noch beim Gesprächsinhalt verweilend direkt Richtung Ausgang. Das Produkt habe ich die ganze Zeit sichtbar und offen in meiner linken Hand gehalten. Aber dummerweise nicht im Gedächtnis. Durch das ausgelöste Signal der Detektoren an den Ein- und Ausgängen aufgeschreckt, kehrte ich sofort um und stellte mich an der nächsten Kasse an. Als der Kassierer den Artikel aus der Sicherheitsverpackung herausgenommen hatte und einscannen wollte, erschien ein weitere Mitarbeiter des Marktes, verlangte den Artikel vom Kassierer zurück und bat mich, ihm zu folgen. Im Hinterzimmer angekommen forderte er meinen Personalausweis, machte sich eine Kopie davon und teilte mir mit, dass er mir ein Jahr Hausverbot in diesem Geschäft und allen Filialen ausspricht und das der Vorgang zur Anzeige gebracht wird. Mein Versuch zu klären, verlief absolut erfolglos. Er bestand mehrfach darauf, dass ich nur zur Kasse gegangen bin, weil ich ihn gesehen hätte. Das ist falsch, da er keine Dienstkleidung trug sondern normale Freizeitkleidung wäre er auch für mich gar nicht als Mitarbeiter erkennbar gewesen, selbst wenn ich ihn wahrgenommen hätte.

Kurze Zeit später bin ich mit meinen Mann, der ebenfalls im Einkaufszentrum aber nicht im Elektronikmarkt war, zwecks Klärung noch mal zu diesem Mitarbeiter gegangen. Auch dieser Klärungsversuch blieb erfolglos. Er wies daraufhin, dass ich dass Geschäft verlassen habe und nur wegen seiner, von mir angeblich bewußt wahrgenommenen, Präsenz zur Kasse gegangen bin.

Jetzt bin ich sehr ratlos, anfangs hatte ich das alles (Hausverbot, Anzeige) noch für einen schlechten Scherz gehalten; wegen einer Unachtsamkeit meinerseits, die ich sofort zu korregieren versuchte, möglicherweise vor Gericht zu stehen und vorbestraft zu sein, ist leider alles andere als ein Scherz.
Bitte helfen Sie mir.
Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 20.01.2012 22:53:55
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ich hoffe, dass Sie zunächst nichts unterschrieben haben. Wenn dies doch der Fall sein sollte, sollte dieses von Ihnen umgehend widerrufen werden, da keine strafrechtlich relevante Handlung vorliegt, weil Sie keinen Vorsatz gehabt haben.
Ein Dieb würde die Ware kaum in der bloßen Hand halten, sondern verstecken.

Falls wirklich eine Anzeige auf Sie zukommen sollte, empfehle ich durch einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen und mit dessen Hilfe eine schriftliche Stellungnahme samt eidesstattlicher Versicherung abzugeben.

Gegen das Hausverbot allerdings können Sie nur wenig ausrichten, da dieses rein zivilrechtlich wirkt und vom Strafverfahren auch nicht beeinflusst wird. Der Verteidiger sollte aber dennoch den Markt (Marktleiter) anschreiben und um Einsicht bitten. Meist führt dies auch schon zum Erfolg.

Wenn Sie einen Verteidiger in dieser Angelegenheit suchen sollten, berate und unterstütze ich Sie mit meiner Kanzlei gerne.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de

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des Ladendiebstahls beschuldigt | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2012-01-20
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