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darlehenskündigung zwangsversteigerung


15.01.2012 01:06 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von




bitte den geringen betrag zu entschuldigen,ich bin seit ein paar monaten wieder in hartz 4.

ich hatte in dieser sache,ende 2006 schonmal hier rat gesucht.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=19697&rechtcheck=2

hauskauf 2002 mit der schwester,eingetragen je zu hälfte im grundbuch.

briefgrundschuld 52000 euro auf dass ganze für
die bank haben wir beide unterschrieben.

darlehensnehmer ist nur meine schwester,ich habe
dafür die übliche zweckerklärung unterschrieben.

feburar 2006 stellt die schwester alle zahlungen ein,vermietet,zieht weg.ziel zwangsversteigerung.

ihr darlehen in höhe von 52000 euro sollte mai 2012 nach 10 jahren mit 11000 euro getilgt werden,bei einer monatlichen ansparung von 49 euro.auch diese zahlungen wurden von ihr ab 2006
eingestellt.der LBS vertrag ist mit dem darlehensvertrag gekoppelt, unterschrieben nur von meiner schwester.

den LBS vertrag habe ich nie gesehen,verhaftet bin ich wohl mit dem darlehensvertrag als
sicherungsgeber.

seit feburar 2006 zahlte ich die monatlichen zinsen von 250 euro bis ende 2009.danach setzte ich durch meine titel gegen meine schwester erfolgreich
eine zwangsverwaltung bis heute durch,die zinsen
werden dadurch bis heute weiter pünklich bezahlt.

die bank teilte mir im persönlichen gespräch mitte 2006 mit,solange die zinsen pünklich bezahlt werden,sie den darlehensvertrag nicht
kündigen dürfen,also bezahlte ich dass all die jahre im guten glauben einen zwang zu verhindern.

die LBS interesierte die bank all die jahre nicht,wenige mal bekam ich einen brief von der bank,es gibt bei der LBS rückstände und der betrag wurde der darlehensnehmerin angemahnt.

meine schwester wie ich hatten die ganzen jahre
von dieser bank jeder einen bertreuer.

mitte 2009 bekomme ich von dem betreuer meiner schwester post,es gibt rückstände.4 wochen später
dann auch eine zahl,nämlich gute 1800 euro,paar wochen später dann die mitteilung,dass darlehen
ist meiner schwester gekündigt und mir fällig gestellt.
ich habe dem schriftlich widersprochen.
die zinsraten hatte ich bezahlt,es ging um die LBS.
meine betreuerin zeigt sich nun nach der ersten
post als nicht mehr zuständig.mit ihr hatte ich
über 4 jahre durchgehend mailkontakt.

meine schwester teilte vorher schriftlich mit,sie
werde die zwangsversteigerung vorantreiben.

die bank reagiert erst mal nicht mehr,durch meine
zwangsverwaltung lief alles weiter,auch die zinsen.
2010-2011 versuchte ich der bank meine titel abzutreten als tilgung und bot meine mieteinnahme
von 225 euro monatlich an,erfolglos.
unter 500 euro monatlich tilgung wäre nichts zu machen.

anfang 2011 wurde mit der bank vereinbart,dass ich ihr geld durch antrag der versteigerung des
anteils meiner schwester besorge.die schwester
ist weiterhin unredlich.

nun kurz vor dem ersten termin stellt die bank
antrag auf gesammtversteigerung,hier habe ich bereits vollstreckungsschutz eingereicht.
beide verfahren sind nach ZVG 18 verbunden.

meine schwester scheint mir außerdem einen einfluss auf die bank zu haben,grundsetzlich
geht es hier um eine möglichst hohe auszahlung
für die gegenseite.

grundsätzlich hätte ich die geradezu lächerliche
tilgung von 49 euro monatlich mit bezahlt,dass
wurde aber nie wirklich angemahnt,weil der bausparvertrag LBS auf meiner schwester lief.

das guthaben des zwangsverwalters hat auch schon über 2000 euro erreicht,der bank ist nie ein schaden entstanden.

meine frage ist,wie ich mich verteidigen kann und
ob die bank nicht sittenwidrig handelt.
ich zahle im guten glauben die ganzen jahre die
zinsen und im hintergrund läuft gegen mich eine
tickende zeitbombe,dann wartet die bank ab,bis
meine zwangsversteigerung bezahlt ist und fällt
mir erneut in den rücken.
bei aussicht auf erfolg würde ich PKH für den ratgebenden anwalt beantragen.

mfg.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Zwangsversteigerung
Antwort vom
15.01.2012 | 08:53
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Leider wird es hier ohne Zustimmung der Bank nicht mehr möglich sein, die Zwangsversteigerung auszusetzen oder gänzlich zu verhindern. Die Bank handelt hier auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben auch nicht sittenwidrig. Lediglich die Ihnen von der Bank im Jahre 2006 erteilte Auskunft, dass bei fortlaufender Tilgung nur der Darlehenszinsen eine Kündigung des Kreditvertrages mit Ihrer Schwester nicht möglich sei, dürfte falsch gewesen sein. Eventuell haben Sie seinerzeit auch insoweit bei dem Gespräch mit der Bank etwas missverstanden. Fakt ist jedenfalls, dass ein Darlehensvertrag mit Ihrer Schwester geschlossen wurde, aus dem Ihre Schwester der Bank gegenüber verpflichtet gewesen ist, sowohl die monatlichen Darlehenszinsen als auch zusätzlich die Rückzahlungsraten zu leisten. Sofern die Schwester dem nicht nachgekommen ist, konnte die Bank selbstverständlich das Darlehen wie nach Ihrer Schilderung auch erfolgt komplett fällig stellen und dann auf einmal zurückfordern. Da daneben nach Ihren Angaben nicht nur der Miteigentumsanteil Ihrer Schwester, sondern das gesamte Grundstück, zur Sicherung der Darlehens mit einer Grundschuld verhaftet worden ist, kann die Bank nunmehr auch wie erfolgt infolge der Kündigung des Darlehens die Gesamtzwangsversteigerung über das komplette Grundstück betreiben, dies ist leider grundsätzlich legitim und eben nicht sittenwidrig.

Rechtsbehelfe gegen diese Gesamtversteigerung – wie nach Ihren Angaben bereits in Form eines Antrags auf Einstellung der Zwangsversteigerung gestellt - wären nach meiner Einschätzung eventuell nur dann erfolgreich, sofern Sie zusammen mit Ihrer Schwester diese einlegen würden. Da eben die Zwangsversteigerung in Bezug auf das gesamte Grundstück läuft, ist dies grundsätzlich auch nur durch beide Personen möglich. Eine Art Rechtsmittel, dass Sie selbst allein die Versteigerung auf den Miteigentumsanteil Ihrer Schwester beschränken könnten, gibt es leider nicht. Da nun entsprechend Ihrer Schilderung die Schwester aber die Versteigerung wünscht, dürften einseitig von Ihnen eingelegte Rechtsmittel leider im Ergebnis nicht erfolgversprechend sein. Was Ihnen noch bleibt bzw. was Sie noch machen könnten, wäre die Aufnahme von erneuten Verhandlungen mit der Bank z.B. zwecks Umschuldung der offenen Darlehensforderungen wegen welcher nun die Gesamtversteigerung durchgeführt wird. Sofern sich hier eine entsprechende Möglichkeit ergeben sollte, könnte dann erfolgreich die Einstellung der laufenden Versteigerung mit Zustimmung des Gläubigers gemäß § 30 ZVG durchgesetzt werden. Dies setzt aber wie aufgezeigt eben die Zustimmung der Bank voraus. Als Alternative bliebe Ihnen ansonsten nur die Variante, das gekündigte Darlehen eventuell durch einen freihändigen Verkauf nur des Miteigentumsanteils Ihrer Schwester tilgen zu können, auch dann hätte die Bank kein Interesse mehr an der Fortsetzung der Gesamtversteigerung. Hierzu ist aber eben leider auch die Mitwirkung Ihrer Schwester zwingend erforderlich. Eventuell können Sie dieser ja noch klar machen, dass es entgegen ihrer derzeitigen Ansicht keinen Sinn macht, das Grundstück zwangsversteigern zu lassen bzw. dabei tatenlos zuzusehen, sondern ein freihändiger Verkauf weitaus mehr Erlös bringen würde. Wenn aber Ihre Schwester auch dann noch jedwede Mitwirkung verweigern sollte, bliebe Ihnen tatsächlich nur die aufgezeigte Variante der Aufnahme von neuen Verhandlungen mit der Bank mit dem Ziel, von dieser im Ergebnis gemäß § 30 ZVG die Zustimmung zur Einstellung der Gesamtversteigerung zu erlangen.

Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.

Nachfrage vom Fragesteller 15.01.2012 | 16:58

Sehr geehrter Herr Joschko
leider deckt sich ihre beantwortung zu 100% mit
der sichtweise der bank.
nachdem ich fast 5 jahre nur die zinsraten bezahlt hatte,konnte ich im guten glauben weiter
annehmen,dass alles in ortnung ist.falls ich was
missverstanden hätte,hatte die bank 5 jahre zeit
mich nach § 498 in kenntniss zu setzen.
es spricht für sich selbst,dass ich auch weiterhin schaden verhindert hätte.

im ersten schreiben des betreuers meiner schwester 14.mai 2009 steht.
wir zeigen ihnen hierdurch an,dass wir auf grund bestehender rückstände,der darlehensnehmerin frau
xxx die darlehenskündigung angedroht haben.

ein konkreter hinweis,zahlen sie bis zum datum x
betrag x hätte mir wie bei den zinsen gereicht.
noch nicht mal eine zahl,betrag usw. steht drinn.
mfg.wallefeld@web.de

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 15.01.2012 | 17:11

Das Problem dürfte auch letztlich darin begründet sein, dass Sie mit Ihrer Schwesetr keine Übereinkunft oder gemeinsame Lösung finden und es insoweit wohl auch an der gegenseitigen Kommunikation mangelt. Wenn irgendwie möglich, sollten Sie es dennoch noch einmal mit einem Versuch bei Ihrer Schwester versuchen, dennn dieser sollte doch klar gemacht werden können, dass auch sie durch eine Versteigerung mehr Verluste als bei einem freihändigem Verkauf erzeilen dürfte, was auch nicht im Interesse Ihrer Schweseter sein kann.