Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 245 weitere Antworten zum Thema Kinder.
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf mein Ehemann verbieten, dass unsere gemeinsamen Kinder bei meinen Eltern übernachten? Wir befinden uns in einer Ehekrise und mein Mann im Streit mit meinen Eltern. Unsere zwei Kleinkinder (4 und 2) haben jedoch ein ausgezeichnetes Verhältnis zu Ihren Großeltern und sind sehr gerne bei Ihnen zu Besuch. Umständehalber wollte ich gerne, dass meine Kinder an einem Tag bei meinen Eltern übernachten, mein Mann ist jedoch dagegen. Wenn ich einfach über seinen Kopf hinwegentscheide und die Kinder einfach bei meinen Eltern übernachten lasse - hat mein Mann dann irgendeine rechtliche Handhabe gegen mich oder meine Eltern? Was kann im schlimmsten Fall passieren, können mir oder meinen Eltern irgendwelche Nachteile entstehen, auch in Bezug auf eine eventuell bald beantragte Scheidung (Trennung ist jedoch noch nicht erfolgt!)?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 19.07.2010 18:04:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ihr Mann darf Ihnen Übernachtungen der Kinder nur dann untersagen, wenn durch diese Übernachtungen das Kindeswohl konkret gefährtdet ist.
Alle anderen Erwägungen spielen keine Rolle, insbesondere nicht sein Streit mit Ihren Eltern.
Das Gesetz sieht ja sogar ein Umgangsrecht für Großeltern vor. § 1685 BGB regelt:
"Großeltern ... haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn
dieser dem Wohl des Kindes dient."
Nach Ihren Schilderungen haben die Kinder zu Ihren Eltern ein gutes Verhältnis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kontakt zwischen kindern und Großeltern dem Kindeswohl förderlich ist.
Von daher bestehen keinerlei Bedenken gegen die Übernachtungen.
Wenn Ihre Mann dies verhindern will, muss er einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen und diesen auch begründen.
Ich sehe in Ihren Schilderungen keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein solcher Antrag Ihres Mannes Erfolg haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
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