(http://clickandbuy.com/DE_de/bezahlen/)
bei einem im ausland befindlichen forex anbieter (https://forex-metal.com/)
eine sehr hohe summe eingezahlt. es geht knapp über 90000€ (an einem abend unter dem einfluss von alkohol).
Ist so eine möglichkeit nicht fahrlässig? ich habe auch gelesen das dieser gehebelte risikohandel nichteinmal legal ist.
ist es möglich aus der sache schuldenfrei zu entkommen?
vielen dank im vorraus für ihre hilfe.
Antwort geschrieben am 04.12.2011 18:17:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Der Handel mit Finanzderivaten ist mit hohen finanziellen Risiken verbunden, bis zum Totalverlust des Einsatzes, weshalb auch die jeweiligen Anbieter auf ihren Seiten in der Regel einen entsprechenden Sicherheitshinweis haben.
Allerdings sind solche Hebelprodukte nicht verboten, auch nicht für Privatpersonen, sondern werden im Gegenteil inzwischen aggressiv beworben.
Über Ihr Vertragsverhältnis mit ClickandBuy sehe ich zunächst keinen Ansatzpunkt gegen die von Ihnen erwähnte Transaktion vorzugehen, da Sie den Kauf nach Ihrer Schilderung tatsächlich veranlaßt haben.
Wie zuvor erwähnt sind auch solche Geschäfte grundsätzlich legal, daher wäre ein entsprechender Auftrag von Ihnen an einen Online-Broker auch grundsätzlich bindend und wirksam.
Mit anderen Worten: Bei einem wirksamen Auftrag sind Sie gemäß der Vertragsbedingungen von ClickandBuy auch verpflichtet die Kosten für den betreffenden Auftrag zu übernehmen.
Der einzige Ansatzpunkt für eine Anfechtung des betreffenden Geschäfts bzw. ein Nichtbestehen der Forderung wäre der Umstand, wenn es sich etwa um eine betrügerische Firma handeln würde, die lediglich gewisse Versprechungen macht um illegal an das Geld ihrer Kunden zu kommen.
Bei einer Recherche habe ich darauf allerdings keinen Hinweis gefunden. Die Website ist insofern nicht unüblich und ich konnte zumindest keine offensichtlichen Warnungen über die Firma auffinden. Dies kann jedoch nur eine vorläufige Auskunft sein, angesichts der Höhe der Verpflichtung wäre ein gründliche Recherche anzuraten.
Daher empfehle ich Ihnen sich mit dieser Angelegenheit noch einmal an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt zu wenden um die Transaktion überprüfen zu lassen.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und wünsche Ihnen in dieser Angelegenheit viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Mack direkt

