Frage geschrieben am 02.06.2010 09:17:07
ca 50 mal beim Schwarzfahren erwischt
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1955Nun besitzte ich regelmässig Monatskarten, verfüge über eine normale Arbeitsstelle und die Briefe von den rechtsanwälten von der Bahn häufen sich und sind nahezu alle unbezahlt. Zudem hatte ich gestern den ersten Anhörungsbogen der Bundespolizeiinspektion Flensburg in der Post...+ eine Vorladung von der Kreispolizeibehörde Düren (momentaner Wohnsitz) undzwar in der Ermittlungssache Beförderungserschleichung in 2009 in 20 Fällen.
Was raten Sie mit als beste Vorgehensweise um hier Knast!! oder Bewährungsstrafen abzuwenden und das Bussgeld was hoffentlich ausgesprochen wird in raten zahlen zu können. Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Wird es mehrere Prozesse geben? etc. Bitte um schnelle Antwort!
Antwort geschrieben am 02.06.2010 18:12:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Mozartstr. 21, 40479 Düsseldorf, Tel: 0211/497657-16, Fax: 0211/497657-27
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Vereinsrecht, Kirchenrecht
Bewertungen: 26
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herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Sie haben Ihre Frage zunächst dem "Reiserecht" zugeordnet. Das Erschleichen von Beförderungsleistungen ist aber eine strafrechtlich relevante Frage und daher habe ich die Administratoren gebeten, Ihre Frage dem Strafrecht zuzuordnen.
Nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts halte ich es für dringend geboten, dass Sie eine persönliche Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, damit dieser die Möglichkeit hat, die Verfahren und die Beantwortung der Schreiben und Anhörungen zu bündeln. Diese Kontaktaufnahme sollte zügig geschehen, da so auch zeitnah eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft genommen und sodann eine Reaktion in Absprache mit Ihnen möglich ist. Ziel sollte es sein, eine einheitliche Regelung für alle 50 Vorfälle zu finden. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens würden alle bis dahin angeklagten Vorfälle zusammengefasst werden.
Die von Ihnen genannten ungünstigen Rahmenbedingungen (zu geringer Lohn im Vergleich zu teurer Bahnfahrt) entschuldigen das Schwarzfahren im rechtlichen Sinne nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen Hintergrund schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft darzulegen und sodann auf einen Strafbefehl hinzuwirken. So würde eine mündliche Verhandlung vor Gericht vermieden. In der Regel ist die Höhe eines Strafbefehls auch Inhalt der Gespräche zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft.
Die Frage einer Ratenzahlung wird erst nach Rechtskraft des Strafbefehls oder eines Urteils entschieden. Hierzu sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der Staatsanwaltschaft offen zu legen. Hieran orientieren sich dann die Sätze einer monatlichen Ratenzahlung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
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