bewusster Versuch, eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten
18.11.2010 17:58
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***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitgeber will mich versetzen, weiß aber, dass ich rechtliche Schritte dagegen plane, nachdem die Versetzung nach meiner Auffassung nicht mit meinem
Arbeitsvertrag vereinbar ist.
Jetzt schafft man bewusst viele Unsicherheiten in meiner Arbeitssituation und hat mich auch schon wegen eines kleinen Vergehens abgemahnt, das genau auf eine solche unsichere Situation zurückzuführen war. Ich gehe deshalb davon aus, dass man sehr absichtlich auf eine verhaltensbedingte
Kündigung hinarbeitet.
Welche Rechtsvorschrift(en) / Argumentation kann ich in einem solchen Fall heranziehen, um mich zu wehren ? Greift hier
§ 242 BGB - Leistung nach Treu und Glauben - oder trifft hier bereits der Vorwurf des Mobbing zu ? Ich bitte darum, dass Sie mir hier Argumentationsansätze nennen, mit der ich die
Abmahnung (und gg.falls später die Kündigung) entkräften kann.
Trifft nicht Ihr Problem?
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Kündigung
18.11.2010 | 18:20
Antwort
von
Rechtsanwalt Michael Wundke
108 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
die von Ihnen geschilderte Art und Weise des Umganges Ihres Arbeitgebers mit Ihnen wird dem Mobbing zuzuordnen sein. Mobbing steht im eigentlichen Sinn für folgendes: „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, den jeweils Betroffenen aus dem Betrieb hinauszuekeln". Also genau das, was Sie gerade erleben müssen.
Der Arbeitgeber verstößt gegen seine Fürsorgepflicht, wenn er Handlungen vornimmt oder unterlässt, die dem Mobbing zuzurechnen sind. Er macht sich insoweit wegen Vertragspflichtverletzung und unerlaubter Handlung (
§ 823 BGB) Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich erfolgreich mit der Kündigungsschutzklage gegen eine auf Mobbing aufgebaute
Kündigung zu wehren. Auch eine ungerechtfertigte
Abmahnung kann und sollte sofort über das Arbeitsgericht abgewehrt werden.
Sollte ein Betriebsrat existieren, so sollte dieser unbedingt über die Vorkommninsse informiert werden. Ganz wichtig ist zudem, dass das Mobbing im Klagefall bewiesen werden kann. Es sollten Zeugen hinzugezogen werden. Sie solltem außerdem ein "Mobbingtagebuch" führen, in dem Sie alle Vorkommnisse peinlichst genau mit Datum und Uhrzeit festhalten.
Auch wenn die meisten hier Ratsuchenden diesen Rat nicht allzu gern hören: Ziehen Sie schnellstmöglichst einen Rechtsanwalt hinzu, um zukünftig den Anfeindungen Ihres Arbeitgebers nicht mehr schutzlos ausgeliefert zu sein.
Sollte noch Klärungsbedarf verblieben sein oder ich eine Frage übersehen haben, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
18.11.2010 | 23:18
Sehr geehrter Herr Wundke,
Sie haben mir mit Ihrer Antwort ausgesprochen viel weitergeholfen - dafür herzlichen Dank !!!!
Auch über Ihren Rat, einen Anwalt hinzuzuziehen, denke ich im Moment nach.
Vielleicht können Sie mir noch einen Anhaltspunkt geben, was die Klage gegen eine Abmahnung etwa für Kosten verursacht, wenn ich einen Anwalt damit beauftrage ?
(Ich bin allerdings nicht sicher, ob diese Nachfrage jetzt noch von der Antwortfunktion gedeckt ist.)
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.11.2010 | 10:49
Die anwaltlichen Kosten hängen vom Gegenstandswert ab. Dieser beläuft sich bei der begehrten Abwehr der Abmahnung in der Regel auf einem Monatsbruttogehalt. Bei einem monatlichen Einkommen bis zu 2000,00 EUR brutto kommen so z. B. Kosten von insgesamt ca. 600 - 700 EUR zusammen (außergerichtlich + gerichtlich).