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Frage geschrieben am 06.02.2012 20:33:24

bewärungsauflage

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 420
guten abend
ich habe ein großes problem ich bin auf bewährung und muss ab und an zum drogenscrenning so auch diese woche leider hab ich einen fehler gemacht und am sonntag Amphetamine zu mir genommen jetzt müste ich unbedingt den termin bis auf montag verschieben gibt es eine möglichkeit ohne gegen meine bewährung zu versoßen diesen termin zu verschieben ich mache die tests seit 2,5 jahren und immer mit negativen ergebniss

-- Einsatz geändert am 06.02.2012 20:41:53


Antwort geschrieben am 06.02.2012 21:17:29
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Tatsächlich ist es so, dass Ihre Bewährung sowohl dann widerrufen werden kann wenn bei einem Drogensreening verbotene Substanzen nachgewiesen werden.

Es dürfte sich allerdings positiv auswirken, dass Ihre bisherigen Tests immer negativ ausgefallen sind.

Zu einem Widerruf der Bewährung würde es in Ihrem Bundesland mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kommen, wenn Sie unentschuldigt nicht zum angesetzten Screening-Termin erscheinen.

Die Einzige Möglichkeit, den Test unter Umständen verschieben zu können, wäre der, dass Sie eine plausible Entschuldigung vorweisen können (z.B. Krankheit belegt durch ärztliches Attest – wobei Sie aufgrund der Krankheit nicht in der Lage sein dürften, den Test durchzuführen), ein (nachweisbarer) plötzlicher familiärer Notfall oder ähnliches.

Egal welche Entschuldigung vorliegt, sie muss den Tatsachen entsprechen und auch beweisbar sein.

Je nach den Umständen Ihrer Verurteilung dürfte aber in der Regel das unentschuldigte Versäumen des Tests in Bezug auf die Bewährung schwerer wiegen als ein positiver Test.

Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie den Test tatsächlich ohne eine konkrete, nachweisbare Entschuldigung verschieben.

Ich würde Ihnen davon abraten.

Für eine umfassende und abschließende Beratung wäre es allerdings erforderlich den genauen Inhalt der Ermittlungsakte, der Verurteilung und der Bewährungsauflagen zu kennen, was im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich ist.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können, hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

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Marcus Bade
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.02.2012 21:05:28

würde es reichen wenn ich krankgeschrieben bin ich habe eien magenvirus der mich wirklich sehr fertig macht und ich mich nicht in der lage fühle zu diesen test zu gehn würde am montag hingehn muss mein arzt das schriftlich belegen oder genügt eine arbeitsunfähigkeits bescheinigung
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.02.2012 21:29:19

Sehr geehrte Ratsuchende,

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte in der Regel ausreichen.

Allerdings kann man leider nie genau vorhersehen, wie im Ernstfall ein Gericht reagieren wird.

In jedem Fall sollten Sie sich bei der für den Test zuständigen Stellle sobald wie möglich krank melden und zeitgleich die Bescheinigung einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Bade
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