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Frage geschrieben am 04.03.2010 13:39:44

bewährungsverstoß????

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1682
ich habe folgendes Problem.
Ich habe eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten auf 3 Jahre.Also Sie endet im Januar 2011.
Ich habe Bewährung wegen Urkundenfälschung und Betrugs bekommen.
Nun war ich am Donnerstag einkaufen bei Kaufland und habe mich da auch nach Schminke umgesehen,und mir hat da einiges gefallen und sie hatten einige Artikel im Angebot.Da ich aber meine Hände schon voll hatte und ich auch keinen Einkaufswagen genommen hatte,habe ich mir nix böses gedacht und die Schminkartikel in meiner Tasche gepackt,weil es ja soviele waren ca 50 kleinteile also Maskara,makeups,mehrere Lidschatten,Puder usw.
Dann habe ich mich noch nach haarfarben umgesehn und eine alte Bekannte getroffen mit der ich mich dann lange unterhalten habe.Ich habe ihr erzählt das ich meine Kündigung von der Arbeitsstelle bekommen habe.Danach bin ich zur Kasse gegangen und war irgendwie total in gedanken und habe nur das bezahlt was auf dem Band war.Die Sachen in der Tasche habe ich irgendwie vergessen.Danach bin ich bei dem Bäcker der sich auch im Kaufland befindet stehengeblieben und habe die ganze Zeit nachgedacht was ich vergessen habe.Dann ist es mir eingefallen das ich die Schminke noch in der Tasche habe und wollte zurück ins Kaufland gehen.Da hat mcih ein Dedektiv angesprochen und gesagt ich sollte mit ihm mitgehen.ich habe ihn direkt gesagt ich war grade auf dem Weg das zu bezahlen aber er hat mir nicht geglaubt und ich sollte mit ins Büro.Dort habe ich ihm die Situation erklärt und habe ihm auch gezeigt das ich genug Geld dabei habe für die Schminke.Und ich hätte ja auch einfach rausgehen können wenn ich vorhätte was zu stehlen.Also der Wert liegt bei knapp 130,00 Euro.Aber der Dedektiv hat nun eine Anzeige gemacht wegen Ladendiebstahls.
Nun meine Frage da ich ja die Bewährung habe wie sehen meine Chancen aus das ich eine milde Strafe bekomme.Schliesslich wollte ich nix stehlen das war einfach ein blödes missverständnis.
Muss ich nun ins Gefängnis??


Antwort geschrieben am 04.03.2010 14:13:35
Rechtsanwalt Alexander Stephens
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:

Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage ist nur bedingt möglich, vor allem wären hierzu noch weitere Angaben notwendig:

Wenn ich richtig gerechnet habe, war Ihre letzte Verurteilung im Januar 2008. Dem Strafrahmen von neun Monaten entnehme ich auch, dass das womöglich nicht Ihre erste Verurteilung war.

Daher meine Frage: Wie oft sind Sie denn schon verurteilt worden und wie viele der verurteilten Delikte hatten etwas mit Diebstahl, Betrug oder dergleichen zu tun?

Von dem was ich ihren angaben entnehmen kann, ist zumindest festzuhalten, dass Sie zwei Drittel ihrer Bewährungszeit ohne strafrechtliche Zwischenfälle in der Zeit vom Januar 2008 bis Februar 2010 durchgestanden haben, was sicherlich dafür sprechen kann, von einem Widerruf der Bewährung gem Widerruf der Strafaussetzung">Widerruf der Strafaussetzung">Widerruf der Strafaussetzung">Widerruf der Strafaussetzung">Widerruf der Strafaussetzung">§ 56f II StGB abzusehen.

Diese Überlegung steht aber unter dem Vorbehalt Ihrer bisherigen strafrechtlichen Vergangenheit!

Natürlich müsste man Ihnen den Diebstahlsvorsatz aber erst einmal nachweisen. Dies hängt natürlich stark von der Glaubhaftigkeit Ihrer Aussage und Ihrer Glaubwürdigkeit ab.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,

Ihr
Alexander Stephens

________________________________________________________
*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.03.2010 14:22:34

wegen diebstahls wurde ich bisher nicht verurteilt ich wurde 2 mal wegen urkundenfälschung/Betrug verurteilt.Ich hoffe das sich das aufklären kann denn das war einfach ein blödes Missverständnis.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.03.2010 16:19:13

Lieber Ratsuchender,

zwar gehört der Betrug jedenfaöls auch zu den sog. Vermögensdelikten, ist aber möglicheriweise vom Gericht bei einer etwaigen Strafzumessung anders als ein nochmals wiederholt Diebstahl zu werten, insodern könnte dies dann doch noch für Sie sprechen.

Letztlich muss man aber sagen, dass es nicht sonderlich wahrscheinlich ist, beim zweiten einschlägigen Delikt sogleich ins Gefängnis zu müssen. Grundsätzlich können sie also davon ausgehen, dass selbst wenn man Ihnen hier Vorsatz unterstellen kann, eher von einer Bewährungsverlängerung, zzg. womöglicher Auflagen ausgehen können wird.

Herzliche Grüße und alles Gute,

Ihr

Alexander Stephens
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