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Frage geschrieben am 09.11.2007 17:49:00

betrug in 5 fällen und nun wieder

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1673
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 297 weitere Antworten zum Thema Betrug.
hallo ....folgendes , wurde wegen Betrug schon einmal bestrafft insgesamt 5 fälle jede wurde einzeln vorm richter bestraft in unterschiedlichen Jahren.Die letzte Straftat wurde mit 3 Jahren Bewährung festgesetzt, zwei monate vor Bewährungsende kam ein schreiben zwegs Anklage wegen Betrug KFZ-Versicherung! Ich bin vh ,habe 2 kinder eine Frau und habe endlich Arbeit gefunden feste arbeit,die ich erst begonnen habe und nun das! Ich hab Panik vor dem termin! Was passiert nun mit mir??
LG


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.11.2007 07:19:01
Sehr geehrte Fragenstellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen:

Ich rate Ihnen, sofort einen Kollegen aufzusuchen und einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen.

Nach Einsicht der Emittlungsakte sollte eine Strategie für die Verhandlung entwickelt werden. Ohne die Akte gelesen zu haben, ist es praktisch unmöglich, Ihnen konkrete Tipps für eine erfolgreiche Verteidigung zu gegeben.

Maßgeblich für den Ausgang der Verhandung und letztlich Ihr Strafmaß wird auch Ihre Führung während der Bewährungszeit sein. Bitte sprechen Sie vorab mit dem Bewährungshefer/in, wenn Sie einem/r unterstellt wurden, damit ein gute Wort für Sie eingelegt wird.

Auf den ersten Blick spricht natürlich die Begehung der weiteren Straftat nicht für Sie, insbesondere da Sie einschlägig wegen Betrugs vorbestraft sind. Es kommt aber insbesondere auf die jetzt abzuurteilende Strafe und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt an.

Ihr Verteidiger sollte schon vor dem Termin für Sie die Tatbegehung zugeben und in Ihrem Namen umfassend Reue bekennen, es sei denn, er findet Anhaltspunkte, die eine erfolgsversprechende Verteidigung zulassen.

Für die Verhandlung rate ich Ihnen, die Einlassung Ihres Anwalts zu bestätigen und ruhig vorab Ihren Redebetrag einzustudieren, damit Sie sehr überzeugend wirken. Bekennen Sie sich dazu, dass Ihr Leben jetzt in geregelten Bahnen verläuft und Sie nun leider Ihre Vergangenheit einholt und Sie ggf. befürchten, Ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sicherlich will der Strafrichter nicht die Verantwortung dafür übernehmen, Ihre Resozialisierung auf das Spiel zu setzen.

Ferner könnte in Betracht kommen, in Ihrem Fall eine Gesamtstrafe mit den früheren Taten zu bilden. Eine Gesamtstrafe darf auch nachträglich gebildet werden, wenn die Voraussetzung des § 55 (hier Abs. 1) StGB vorliegen.

1.Es liegen rechtskräftige Verurteilungen gegen Sie vor.

2.Eine Gesamtstrafe kann nur gebildet werden, wenn der Tatzeitpunkt der jetzigen Tat vor der letzten Verurteilung lag. Dann muss grundsätzlich für das letzte Urteil eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Ohne nähere Angaben und die vorangegangenen Urteile alle zu kennen, ist keine konkrete Auskunft möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen ersten Einschätzungen weiterhelfen konnte und verweise bei Unklarheiten nochmals auf die kostenlose Nachfragefunktion.


Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen


Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin
E-Mail: dr-haase@dr-schwoebbermeyer.de



Ich bitte noch folgendes zu beachten:

Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.11.2007 09:09:53

Vielen Dank für die Antwort ....die letzte Sraftatwurde in der Bewährungszeit getan !Ich habe zwar einen Anwalt aber ich glaub nicht an ihn denn er sagte gleich das es schlecht aussieht für mich und er nicht viel tun kann ,die verhandlung ist schon am 14.11.07 ! Ich weiß selber das ich für mein leben verantwortlich bin und ich gebe auch alles zu! Ich bitte um Hilfe sollte es zu einer Freiheitsstrafe kommen weiß ich nicht weiter ....
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.11.2007 23:49:25

Sehr geehrte Fragenstellerin,

bitte kontaktieren Sie gleich morgen Ihren Rechtsanwalt und sprechen die Verhandlung ganz in Ruhe noch einmal durch, damit all Ihre Fragen geklärt werden können und eine Verteidigungsstragtegie entwickelt werden kann.
Für eine Beauftragung stehe ich auch kurzfristig zur Verfügung soweit wir uns über die finanziellen Modalitäten einig werden, obgleich auch ich Ihnen keine Erfolgsgarantie geben kann und Ihre Tat gewiss bestraft werden wird. Gerne können Sie sich gleich morgen mit meinem Büro in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dransfeld-Haase

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