in unserem Unternehmen gibt es folgende Verfahrensanweisung zur Verwendung von Mails:
"Betriebliche Mailzugänge dürfen nicht mit individuellen Passwörtern geschützt werden. Da jeder Mitarbeiter Zugriff auf die Mails der Kollegen/Innen hat, bitte private Mails ausdrucken und dann löschen, damit die Vertraulichkeit gewahrt bleiben kann."
"Die Firma gestattet die Nutzung des Internet-Zugangs zu privaten Zwecken im eingeschränkten und angemessenen Maße, sofern der Betriebsablauf hierdurch nicht gestört wird. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Privatnutzung jederzeit einseitig zu widerrufen. Es ist dem Arbeitnehmer verboten pornografische, rassistische oder sonstige kriminelle Inhalte aus dem Internet sowohl zu laden als auch aufzurufen. Bei eindeutiger Missachtung ist der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig."
Im Mutterunternehmen achtet die IT speziell darauf, dass regelmässig Passwortupdates gemacht werden und jeder hat sein eigenes Passwort. In der Tochterfirma gibt es die oben genannte Anweisung.
Auch für den Rechner gibt es ein Passwort für alle, so dass jeder Mitarbeiter an alle Daten des anderen herankommt.
Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.09.2009 23:39:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 204
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prinzipiell ist es arbeitsrechtlich zulässig, die PCs nur für die betriebliche Nutzung zuzulassen, d.h. es führt sodann bei privater Nutzung zu einer Kündigung (u.A. LAG Hamm, 18.1.2007, 15 Sa 558/06).
Hier hat die Firma sogar die Nutzung zugelassen, aber nur solange der betriebliche Ablauf nicht gestört wird. Dies ist zulässig.
Zudem wäre sogar die Überwachung der PCs zulässig, so das ArbG Düsseldorf, 29.10.2007, 3 Ca 1455/07.
"Bei der nach § 28 BDSG 1990 vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zu beachten, dass es einerseits bei nur zur dienstlichen Nutzung freigegebenen Computern gar nicht zur Speicherung privater Daten kommen darf und andererseits der Arbeitgeber sich gegen eine dennoch erfolgende missbräuchliche Nutzung seiner Betriebsmittel durch entsprechende Kontrollen schützen können muss (vgl. LArbG Hamm vom 18.01.2007, 15 Sa 558/06). (Rn.47)
3. Da die Kontrolle des Internetverhaltens der Arbeitnehmer an einem ausschließlich zur dienstlichen Nutzung freigegebenen Internetzugang zulässig ist, führt die Erhebung und Auswertung der Internetzugriffsdaten des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz nicht zu einem unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht."
Des weiteren lässt sogar die Firma das Lesen privater Mails zu und kommt damit auch dem Datenschutz nach, indem sie darauf hinweist, dass diese gelöscht werden sollen.
Dies ist nicht zu beanstanden.
In Abwägung des eigenen Datenschutzes zu den betrieblichen Belangen (insbesondere auch der Schutz der PCs) ist die Regelung zulässig.
Sie müssen bedenken, dass es nur "Kulanz" des Unternehmen ist, dass Sie den PC privat nutzen dürfen. Wenn Sie somit private Sachen nicht zugänglich machen wollen, so ist nur der Verweis auf die Nutzung zu Hause gegeben.
Einen Anspruch auf einen eigenen Schutzbereich haben Sie nicht. Ich würde vielleicht einen Ordner "privat" einrichten, damit die Kollegen dann nicht ihre Mails lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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