Frage geschrieben am 16.03.2010 17:49:22
bestattungskosten
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1392mein vati ist gestorben und er hinterlässt aus erster ehe drei kinder die schon ihre eigene familie haben und aus zweiter ehe ein kind das noch minderjährig ist.
laut §1968 BGB sind wir für die kosten der beerdigung verantwortlich.
muß sich das minderjährige kind auch mit an den kosten beteiligen.
ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Antwort geschrieben am 16.03.2010 18:25:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
zunächst spreche ich Ihnen mein Beileid aus.
Ihre Frage beantworte ich auf Basis Ihrer Angaben summarisch wie folgt:
Auch das minderjährige Kind muss sich – sofern es das Erbe nicht ausgeschlagen hat – an den Kosten beteiligen. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen minderjährigen und volljährigen Erben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Böhler direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

