Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 16.03.2010 17:49:22

bestattungskosten

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1392
guten tag
mein vati ist gestorben und er hinterlässt aus erster ehe drei kinder die schon ihre eigene familie haben und aus zweiter ehe ein kind das noch minderjährig ist.
laut §1968 BGB sind wir für die kosten der beerdigung verantwortlich.
muß sich das minderjährige kind auch mit an den kosten beteiligen.
ich hoffe sie können mir weiter helfen.


Antwort geschrieben am 16.03.2010 18:25:23
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

zunächst spreche ich Ihnen mein Beileid aus.

Ihre Frage beantworte ich auf Basis Ihrer Angaben summarisch wie folgt:

Auch das minderjährige Kind muss sich – sofern es das Erbe nicht ausgeschlagen hat – an den Kosten beteiligen. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen minderjährigen und volljährigen Erben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Böhler direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Erbrecht letzten Monat:

48
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94107
beantwortete Fragen
20
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
bestattungskosten