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beschränkter Steuerpflichtiger verkauft geerbte Immobilie


03.07.2012 14:01 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes




Entsteht für den Verkäufer in Deutschland durch den Verkauf Steuer. Die Immobilie ist dem Verkäufer 1996 durch Erbschaft zugefallen. Die Immobilie befindet sich in Deutschland und ist vermietet. Die Mieteinkünfte wurden in Deutschland der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterworfen.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema:
Immobilie
03.07.2012 | 17:01

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
264 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Aufgrund der allgemeinen Regelung im OECD Musterabkommen gilt das Recht der Belegenheit der Sache. Entscheidend ist danach, in welchem Staat das Grundstück liegt; Hier also Deutschland. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht als steuerberechtigter Vertragsstaat. Ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen enthält außer der Zuweisung der Besteuerungskompetenz für unbewegliches Vermögen sowie Bestimmungen über den Progressionsvorbehalt und das Diskriminierungsverbot keinerlei weitere Vorschriften über Art und Ausmaß der Besteuerung.
Hier gilt im deutschen Recht die "Fußstapfentheorie", d.h. der Erbe tritt in Fristen hinsichtlich der Veräußerungsgewinne ein. Da Sie bereits 1996 die Immobilie geerbt haben, könnte die Immobilie auf jeden Fall ab 2006 ohne Anfall von Steuern auf Veräußerungsgewinne veräußert werden.




Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Patrick Hermes
München

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