Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 107 weitere Antworten zum Thema Schwangerschaft.
Guten Tag!
Ich arbeite seit 4 Jahren in der Hauskrankenpflege mit 30 Stunden die Woche. Ich habe am 01.03.11 meinem Arbeitgeber mittgeteilt das ich Schwanger bin. Er sagte sofort, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Ich habe mich bereit erklärt bis zum 11.03. noch zu arbeiten da man den Dienstplan nicht so schnell ändern kann. Dann hat mein Chef mich gefragt ob er meine angefallenen 50 Minusstunden vom Weihnachtsgeld oder von meinem letzten Gehalt abziehen soll.(werde ja dann von der krankenkasse bezahlt)Jetzt meine Frage: ist es in der Tat so,dass mir die Minusstunden vom letzten Gehalt oder Weihnachtsgeld abgezogen werden können obwohl ich für das Minus gar nichts kann? Ich kann doch nichts dafür wenn z. Zt. Patientenknappheit herrscht. Ich habe im Muttersch.Ges. gelesen, dass mir als schwangere aufgrund eines Beschäftigungsverbotes kein Nachteil entstehen darf, nun frag ich mich... wie soll ich denn meine laufenden Kosten für den nächsten Monat mit weniger Gehalt zahlen??? Wie gesagt, was kann ich für die Minusstunden.
Antwort geschrieben am 06.03.2011 18:22:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 564
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Nach § 11 MuSchG haben Sie einen Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn Sie unter den Geltungsbereich des § 1 MuSchG fallen, kein Mutterschutzgeld nach den Vorschriften der RVO erhalten und wegen eines Verbots nach §§ 3 Abs. 1, 4, 6, Abs. 2 und Abs. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5 MuSchG ganz oder teilweise nicht arbeiten können sowie unter den vorgenannten Verboten eine Minderung des Verdienstes erlitten haben.
D. h. Ihr Lohnanspruch entfällt nicht, obwohl Sie keine Arbeitsleistung erbringen können. Das Einkommen der werdenden Mutter soll dadurch gesichert und Verdienstminderungen sollen verhindert werden.
2.
Das bedeutet, daß aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung keine Gründe ersichtlich sind, weshalb Ihnen Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden könnten.
Allerdings rate ich, Ihren Arbeitsvertrag dahingehend zu prüfen, ob er eine Regelung bei Minusstunden enthält. Ob eine eventuelle Regelung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist natürlich eine andere Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.03.2011 18:42:22
die 50 Minusstunden haben sich VOR meiner Schwangerschaft angesammelt, die können mir also NICHT vom Gehalt gekürzt werden ?? Habe ich das richtig verstanden?? In meinem AV ist keine Regelung über Minusstunden...
die 50 Minusstunden haben sich VOR meiner Schwangerschaft angesammelt, die können mir also NICHT vom Gehalt gekürzt werden ?? Habe ich das richtig verstanden?? In meinem AV ist keine Regelung über Minusstunden...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.03.2011 20:03:46
Sehr geehrte Fragestellerin,
exakt so habe ich Ihre Sachverhaltsschilderung verstanden.
Für eine Gehaltskürzung sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
exakt so habe ich Ihre Sachverhaltsschilderung verstanden.
Für eine Gehaltskürzung sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
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