berufsgenossenschaft
18.02.2010 21:36 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
hallo
habe eine frage
habe seit 3 jahren eine anerkannte berufskrankheit
(mehlstauballergie) die berufsgenossenschaft hat mich
dazu gedrängt so schnell wie möglich wieder zu arbeiten
habe dann eine arbeit für ein jahr bekommen
danach sagte die bg das keine umschulung mehr gezahlt
wird da ich ein jahr gearbeitet habe.
bin seit dem 5.2008 arbeitslos und bekomme hartz IV
jetzt verlangt die gb von mir bewerbungsbemühungen seit mai 2008
und eine musterbewerbung.
nun zur frage dürfen die das?
können sie mir geld streichen wenn ich mich nicht oft genug
beworben habe?
weiß nicht mehr wo ich mich überall beworben habe
ist ja auch schon fast 2 jahre her
und habe die bewerbungsunterlagen von den ganzen firmen auch nicht mehr.
über eine antwort wäre ich sehr dankbar.
mfg hans









