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berufsgenossenschaft


18.02.2010 21:36 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter




hallo
habe eine frage
habe seit 3 jahren eine anerkannte berufskrankheit
(mehlstauballergie) die berufsgenossenschaft hat mich
dazu gedrängt so schnell wie möglich wieder zu arbeiten
habe dann eine arbeit für ein jahr bekommen
danach sagte die bg das keine umschulung mehr gezahlt
wird da ich ein jahr gearbeitet habe.
bin seit dem 5.2008 arbeitslos und bekomme hartz IV
jetzt verlangt die gb von mir bewerbungsbemühungen seit mai 2008
und eine musterbewerbung.
nun zur frage dürfen die das?
können sie mir geld streichen wenn ich mich nicht oft genug
beworben habe?
weiß nicht mehr wo ich mich überall beworben habe
ist ja auch schon fast 2 jahre her
und habe die bewerbungsunterlagen von den ganzen firmen auch nicht mehr.
über eine antwort wäre ich sehr dankbar.
mfg hans
19.02.2010 | 01:22

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell sind Sie zu Erwerbsbemühungen verpflichtet.

So hat das Sozialgericht Leipzig am 19.2.2007 entschieden, dass mindestens 5 Bewerbungen pro Monat in den nächsten 6 Monaten rechtmäßig wären (§§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II.), selbst 10 Bewerbungen wurden als rechtmäßig angesehen.
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluß vom 29. September 2006 - L 9 AS 179/06 ER (Rn 8). Hierbei müssen das Internet, die Gelben Seiten etc. verwendet werden.

Es ist aus Ihrer Frage nicht ersichtlich, ob Sie eine Vereinbarung unterschrieben haben, in der Sie sich zu derartigen Bewerbungen verpflichten. Hier können Sie gerne näher vortragen.

Versuchen Sie daher, möglichst nachzuvollziehen, wo Sie sich beworben haben. Dies ist natürlich nach 2 Jahren sehr schwer.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

Nutzen Sie bitte auch die kostenlose Nachfragefunktion.

Ggf. sollten Sie eher nochmal überprüfen lassen, inwieweit Sie überhaupt arbeitsfähig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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