beim Radfahren vom Pkw übersehen - Schadensersatz in voller Höhe???
20.02.2006 18:15 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Jorma Hein
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit folgendem Fall befaßt sich bereits ein Anwalt, ich hätte jedoch gern hierzu eine zweite Meinung.
Am 30.11. fuhr ich abends mit dem Rad zur Arbeit. StVZO-zugelassene Beleuchtung war vorhanden und angeschaltet. Aus einem Parkplatz rechter Hand rauschte ein Pkw, nahm mir die Vorfahrt und ich donnerte trotz Vollbremsung mit gut 30 km/h in die A-Säule der Fahrerseite. RTW war sofort zur Stelle (fuhren hinter mir und fungierten gleichzeitig als Zeugen), Polizei kurze Zeit später ebf. Meine Verletzungen: HWS-Distorsion, offene Riß-Quetsch-Wunde am rechten Unterschenkel, diverse schwere Prellungen und Reha-Maßnahmen wg. anschließender Entzündung der linken Achillessehne (hier hatte mich beim Unfall wohl ein Pedal getroffen und ich hatte es zunächst als normale Prellung abgetan).
Die Schuldfrage ist geklärt - Pkw-Fahrer hat Alleinschuld (ich habe auf Anraten meines Anwalts auf eine Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung verzichtet, um die Angelegenheit nicht noch zu verkomplizieren).
Nun haben wir bei der Versicherung des Unfallverursachers eine Schadenssumme zur Begleichung eingereicht: annähernd 2.700,-€, darin enthalten sind der Schaden am Rad (das Rad ist eine Spezialanfertigung nach Maß aus England, top gepflegt und trotz 18 Jahren hervorragend in Schuß, Verschleißteile werden regelmäßig ausgewechselt), Kleidung, Digitalkamera im Rucksack, Armbanduhr etc.
Meine Frage hierzu: Sollte die Versicherung lediglich den Zeitwert ersetzen wollen, wird die Summe niemals ausreichen, um ein vergleichbares Rad zu kaufen. Die Kosten lediglich für einen neuen Rahmen liegen mittlerweile bei über 800,-€ plus Importkosten. Ich bin mittlerweile geringverdienend und könnte mir in absehbarer Zeit kein neues Reiserad leisten. Besteht die Option, den Differenzbetrag vom Unfallverursacher direkt einzuklagen? Wie hoch kann das Schmerzensgeld angesetzt werden? Kann man evtl. hierüber die Ersatzsumme regulieren?
Ich würde mich über eine Beantwortung sehr freuen.
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