ich beabsichtige eine Aufnahme eines Minijobs (400 € Job), um nicht in ALG-II zu kommen.Beziehe jetzt also noch ALG-I, welches Ende September ausläuft.
Meine wichtige Frage ist nun, bin ich bei einem Minijob bzw. 400 € Job krankenversichert, pflegeversichert, rentenversichert, arbeitslosenversichert?
Oder muss ich mich extra selbst versichern noch?
Ich danke schon jetzt für Ihre Antwort!
MfG
Antwort geschrieben am 28.08.2011 16:42:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Durch einen Minijob begründen Sie weder eine Krankenversicherung, noch erwirtschaften Sie Anwartschaften für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Die geringfügige Beschäftigung nach nach § 8 SGB IV unterliegt nicht der Versicherungspflicht für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, sich bei einem Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung zur Krankenversicherung abdecken zu können, müssten Sie dann eine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse begründen, um Versicherungsschutz zu erlangen.
Bei Aufnahme mehrerer geringfügiger Beschäftigungen und Überschreitung des Grenzbetrages von 400 €, werden diese Einnahmen ganz normal zur Sozialversicherung und damit zur Krankenversicherung veranlagt, so dass dann ein normaler Krankenversicherungsschutz vorliegt.
Um einen vollen Krankenversicherungsschutz mit nur einer geringfügigen Tätigkeit zu erlangen, müssten Sie eine Arbeit in der sog. Gleitzone aufnehmen. Die Gleitzone bewegt sich zwischen einem Einkommen von 401 und 800 € und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
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