Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 04.02.2012 23:08:52

behandlungsfehler

Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 566
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema Behandlungsfehler.
meine mutter wurde vermutlich falsch behandelt worden ich habe strafanzeige gestellt der staalsanwalt hat anklage erhoben welche srafe könnte er bekommen wenn er verurteilt wird meine mutter ist leider verstorben die anklage lautet gefährliche körperverletzung kann man srafrechtlich auch schmerzengeld einfordern gutachten vorhanden


Antwort geschrieben am 04.02.2012 23:43:26
Rechtsanwalt Marksen Ouahes
Olivaer Platz 17, 10707 Berlin, Tel: 030 88 71 63 620 5, Fax: 030 88 71 63 612
Medizinrecht, Vertragsrecht, allgemein, Mietrecht, Kaufrecht, Baurecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht
Bewertungen: 41
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:

Eine gefährliche Körpervertzung wird gem. § 224 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 56 StGB kann das Gericht bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Arzt sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Im Falle einer Verurteilung hätte der behandelnde Arzt somit mindestens mit eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt wird, zu rechnen.

Zivilrechtliche Schmerzengeld – bzw. Schadensersatzansprüche können Sie im Wege des sogenannten Adhäsionsverfahrens schon im strafrechtlichen Prozess geltend machen, sodass eine Anrufung des Zivilgerichtes nicht erforderlich sein dürfte.

Wird ein solcher Anspruch vom Strafgericht wider Erwarten verneint, so können sie Ihre Ansprüche gleichwohl noch auf zivilrechtlichem Wege weiter verfolgen.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche zur Seite.



Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünsche Ihnen in dieser Angelegenheit noch alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

Marksen Ouahes
(Rechtsanwalt)

Rechtsanwaltskanzlei Ouahes

Olivaer Platz 17
10707 Berlin

Tel.: 030 88 71 63 620 5
Fax.: 030 88 71 63 612

Email: RAOuahes@Goolgemail.com

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

behandlungsfehler | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-02-05
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
die frage wurde pünkt genau beantwortet vielen dank



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Medizinrecht letzten Monat:

3
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
behandlungsfehler