Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Hallo.
Ich habe vor eingen Monaten im Kindergarten als Quereinsteiger eingefangen und habe keine Fachkompetenzen. Daher habe ich in meinen Vertrag stehen : Deshalb besteht das Beschäftigungsverhältnis befristet gemäß §14 des TzBFG bis zur Wiederbesetzung durch eine Fachkraft.
Nun bin ich schwanger geworden und habe es meiner Chefin mitgeteilt. Sie sagt sie hätte sich informiert und müsste mir leider mitteilen das mein Vertrag somit quasi gekündigt ist da ich ja ausfalle und sie für mich die Stelle bestezen müssen durch eine Fachkraft.
Nun meine Frage: Darf ich überhaupt gekündigt werden?
Antwort geschrieben am 16.02.2011 18:51:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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hier ist die Auffassung Ihrer Arbeitgeberin nicht nachvollziehbar, da zwar richtig ist, dass das Arbeitsverhältnis nach der Befristung ganz normal ausläuft; allerdings genießen Sie in dieser Zeit auch im Rahmen einer Befristung den Mutterschutz, so dass Ihnen eben nicht gekündigt werden kann.
Sollten Sie also eine Kündigung gleichwohl bekommen, rate ich Ihnen dringend, unverzüglich einen Anwalt zu beauftragen und gegen die Kündigung vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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