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Frage geschrieben am 16.02.2011 15:40:34

befrister Vertrag mit besonderer Klausel, Schwanger und kündigen?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1124
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Hallo.

Ich habe vor eingen Monaten im Kindergarten als Quereinsteiger eingefangen und habe keine Fachkompetenzen. Daher habe ich in meinen Vertrag stehen : Deshalb besteht das Beschäftigungsverhältnis befristet gemäß §14 des TzBFG bis zur Wiederbesetzung durch eine Fachkraft.

Nun bin ich schwanger geworden und habe es meiner Chefin mitgeteilt. Sie sagt sie hätte sich informiert und müsste mir leider mitteilen das mein Vertrag somit quasi gekündigt ist da ich ja ausfalle und sie für mich die Stelle bestezen müssen durch eine Fachkraft.

Nun meine Frage: Darf ich überhaupt gekündigt werden?


Antwort geschrieben am 16.02.2011 18:51:53
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,


hier ist die Auffassung Ihrer Arbeitgeberin nicht nachvollziehbar, da zwar richtig ist, dass das Arbeitsverhältnis nach der Befristung ganz normal ausläuft; allerdings genießen Sie in dieser Zeit auch im Rahmen einer Befristung den Mutterschutz, so dass Ihnen eben nicht gekündigt werden kann.


Sollten Sie also eine Kündigung gleichwohl bekommen, rate ich Ihnen dringend, unverzüglich einen Anwalt zu beauftragen und gegen die Kündigung vorzugehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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