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Frage geschrieben am 29.06.2011 19:16:42

be2 - Rücktritt innerhalb vom Vertrag innerhalb von 7 Tagen

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 831
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Geschäftsbedingungen be.at: Rücktritt innerhalb von 7 Tagen. Ist dann zusätzlich eine Kündigung notwendig?? be.2 behauptet, ich hätte innerhalb dieser 7 Tage Partnerempfehlungen erhalten und Kontakt aufgenommen. Die Partnerempfehlungen waren alle schon vor meiner Mitgliedschaft vorhanden und wurden mir nur noch einmal zugestellt. Kontakt habe ich keinen einzigen aufgenommen.
Außerdem: Wenn ein Rücktritt innerhalb von 7 Tagen möglich ist - dann muss man doch keine Gründe dafür angeben, oder??
Außerdem haben die, ohne mich zu informieren, mein Benutzer- und Passwort geändert, sodass ich erst zurückfragen musste, weil ich nicht einloggen konnte. Jetzt wollen die einen Screenshot von dieser fehlerhaften Seite haben!
Die Überweisung von 149,70 für 3 Monate habe ich storniert innerhalb dieser 7 Tage, sie wurde ihnen nicht weitergeleitet.
Das haben sie auch beanstandet. Ich könnte erst kündigen, wenn ich überwiesen hätte, und das mit Einhaltung von Kündigungsfrist! Und zu kündigen ist per Fax an eine Fax-Nr.
Ich weigerte mich, diesen Anforderungen nachzukommen.
Weshalb zahlen und kündigen, wenn ein Rücktritt innerhalb von 7 Tagen per e-mail erfolgte???


Antwort geschrieben am 29.06.2011 20:00:51
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund ihrer Angaben wie folgt:

Das ist das Ihnen eingeräumte Widerrufsrecht bei der Internetplatform:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Sie haben das auch getan. Eine Kündigung ist daher nicht erforderlich.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Sie haben nur die kostenlose Leistungen bezogen. Die späteren Leistungen waren inhaltsgleich. Es ist aber unzulässig mit demselben Gegenstand zweimal zu verfügen. Diese kostenpflichtige Angebote sind deswegen unwirksam.

Sie müssen für die Leistungen weder was zahlen noch den Vertrag kündigen.

Mit freundlichen Grüssen


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

be2 - Rücktritt innerhalb vom Vertrag innerhalb von 7 Tagen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-07-01
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