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Frage geschrieben am 22.10.2009 12:44:00

bAV - Arbeitgeber möchte Versorgungszusagen "loswerden" (umbauen)

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1984
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 188 weitere Antworten zum Thema Arbeitgeber.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage aus dem Bereich betriebliche Altersversorgung.

Vorgang bisher:

Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung über eine pauschaldotierte Unterstützungskasse als "leistungsorientiertes" und NICHT als beitragsorientiertes Modell eingereichtet.

Die Versorgungszusage entspricht 15 % vom Aktivgehalt bei Einrichtung. Wenn ein Mitarbeiter z.B. 30.000 EUR Bruttojahresgehlat bei Einrichtung hatte, erhält er ab seinem 65. Lebensjahr dann 4.500 EUR Jahresrente von der Firma.

Da pauschaldotierte UK, gibt es keinen mtl. Beitrag oder hinterlegten Versicherungsvertrag. Der AG zahlt pauschal in die UK ein, bis das für die Ausfinanzierung notwendige Kapital zusammen ist.

Vorgang aktuell:

Der Arbeitgeber hat nun herausgefunden, dass er bei Fluktuation seiner Mitarbeiter nach m/tel Regelung leisten muß. D.h. auch wenn der Mitarbeiter bereits ein Jahr nach Einrichtung des Versorgungswerkes das Unternehmen verlässt, muß der Arbeitgeber für die "gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit" leisten.

Beispiel: MA ist mit 25 Jahren in die Firma eingetreten. Bei Einrichtung des Versorgungswerkes ist er 54 und geht mit 55. Obwohl der MA nur 1 Jahr seit Einrichtung des Versorgungswerkes da war, muß der AG bei Zahlung der Rente die vollen 30 Jahre seit Betriebseintritt zugrunde legen. Bis 65 wären es 40 Jahre insgesamt, also muß er 3/4 der Zusagesumme leisten.

Die Überlegung des AG ist es nun, das gesamte Versorgungswerk auf ein beitragsorientiertes UK Modell umzustellen, weil dann bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters nur beitragsorientiert und nicht nach m/tel der Betriebszugehörigkeit zu leisten wäre. Das Versorgungssystem hat er erst seit 3 Jahren.

Das Problem:

- Dem Mitarbeiter darf eine zugesagte Leistung nicht weggenommen werden. Dazu gehören laut meinem Verstehen nicht nur die Versorgungszusagen zum Rentenalter, sondern auch die erdienten und die noch erdienbaren Ansprüche nach m/tel Regelung bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Firma.

Frage:

- Welche wasserfesten Alternativen gäbe es für einen Arbeitgeber, ein leistungsorientiertes (nicht variables) Versorgungssystem, dessen Deckung zudem pauschal aufgefüllt wird, in ein beitragsorientiertes umzuwandeln? Was müsste dabei besonders beachtet werden?

- Kann der Arbeitgeber alternativ aus diesem Versorgungssystem komplett raus, indem er den Mitarbeitern z.B. eine ausgleichsweise Zahlung in Form von mtl. Bruttogehalt anbietet? Wie könnte eine solche ausgleichsweise Zahlung berechnet werden, da die Versorgungszusagen bisher nicht beitragsorientiert waren ( z.B. mtl. Betrag Brutto x Festzins = erdienbare Versorgungszusage)?

Wir gehen stets von einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen AG und AN aus. Bei Beantwortung bitte auch die Rechtsgrundlage benennen. Danke.

MfG


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