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automatische Aboverlängerung


01.06.2012 18:16 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Ich habe vor ca. einem halben Jahr bei Happyhotstock.de ein 6 Monatsabo für 250 Euro (Bezug eines Börsennewsletter abgeschlossen.

http://www.happyhotstock.de/newsletter/premium/anmeldung.html

Dies habe ich mit Paypal bezahlt. Nun bekam ich eine Email mit einer Rechnung über weitere 250 Euro, da ich nicht rechtzeitig gekündigt habe verlängert sich mein Abo um weitere 6 Monate.

Ich habe widersprochen, wurde jedoch auf die AGBs hingewiesen.

Es ist richtig, das in den AGB irgendwo unter Punkt 6 die Kündigungsfrist von 6 Wochen aufgeführt ist. Die Aufmachung der Seite hat aber gar nicht den Eindruck erweckt, dass es sich verlängern kann. Schließlich habe ich mich ja extra für eine 6 Monatsvariante entschieden und bin davon ausgegangen, dass der Bezug des Newsletter dann endet.

Die AGBs werden im Anmeldeprozess angezeigt, befinden sich jedoch in einem Kasten, den man runterscrollen muss.

Ich finde dieses Geschäftsgebahren unmöglich, muss ich mich dem Fügen?

01.06.2012 | 19:00

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth
269 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Wenn die AGB im Anmeldeprozess als gelesen angeklickt werden mussten, dann wurden diese auch in den Vertrag mit Ihnen einbezogen. Leider entfalten diese auch Ihre Wirkung, so dass sich der Vertrag tatsächlich noch einmal um 6 Monate verlängert. Diese Formulierungen sind sowohl in Onlineverträgen, als auch in sonstigen Verträgen für Abos allgemein üblich und halten auch einer richterlichen Überprüfung stand. Es handelt sich also nicht um eine versteckte Klausel, wegen der Sie berechtigt sein könnten den Vertrag anzufechten.

Leider kann ich Ihnen keine positivere Antwort geben, als die, dass Sie den Vertrag jetzt schon kündigen sollten, damit es nicht noch zu einer weiteren Verlängerung kommt.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen, gerne zur Verfügung.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth
Oerlinghausen

269 Bewertungen
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