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Frage geschrieben am 14.07.2010 18:28:35

auto verkauft

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 823
ich habe mein auto verkauft wo der adac gesagt das die ölpumpe defekt ist....verkaufpreis ohne schaden ca. 5500 euro ich hab ihn mit schaden für 1900 verkauft...das auto wurde von einen abschleppunternehmen abgeholt der bei beladen das auto beschädigt hat stoßstange etc.
wie haben einen Kaufvertrag vom adac genommen....
jetz haben sie angerufen und gesagt das der motor kaputt sei und ich weiß nicht was ich machen soll.....
im Kaufvertrag steht drin ölpumpe defekt?und keine garantie rücknahme und keine sachmängelhaftung...
am telefon sagte ich noch das ich mit dem auto nix mehr zu tun haben will....
und jetz?


Antwort geschrieben am 14.07.2010 18:49:26
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier werden Sie das Auto nicht zurücknehmen und den Kaufpreis nicht zurückzahlen müssen.

Die Sachmängelhaftung wurde offensichtlich ausgeschlossen. Dieses ist auch zulässig.

Ein Ausschluss ist nur dann irrelevant, wenn Sie einen bekannten Mangel arglistig verschwiegen hätten. Davon kann hier nach Ihren Angaben aber keine Rede sein.

Denn richtigerweise haben Sie die defekte Ölpumpe aufgeführt. Kauft der Handler dann in Kenntnis dieses Mangels das Fahrzeug trotzdem, ist er insoweit mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

Auch die allgemeine Angabe, der Motor sei defekt, andert daran nichts.

Weisen Sie also die Ansprüche zurück.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.07.2010 20:40:52

also brauche ich mir keine gedanken machen wenn der käufer mit gerichtlichen schritten droht?würden meine chancen sozusagen gut stehen falls er weitere schritte einleitet....
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.07.2010 20:47:41

Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn Sie nichts arglistig verschwiegen haben, stehen Ihre Chancen nach Ihrer Schilderung gut.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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