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Guten Tag, mein Vater leidet seit einigen Monaten an Demenz und ist daher nicht mehr voll geschäftsfähig. Darüber hinaus kann der den vorhandenen DSL-Anschluss nicht mehr nutzen. Wegen der Installation einer Notrufanlage ist ein Anschluss der Telekom zwingend erforderlich. Aus technischen Gründen kann dieser Anschluss nicht mit den Angeboten von 1&1 hergestellt werden. Die von 1&1 angebotene Internet-Telefonie funktioniert bei Stromausfall nicht mehr. Gerade dann kann es zu Notfällen durch Stürze kommen. Ist unter diesen Umständen eine außerordentliche Kündigung des Vertrags möglich? Vielen Dank für die Antwort bereits jetzt, Viele GrüßeAntwort geschrieben am 16.12.2010 12:41:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 160
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst müssten Sie einmal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, quasi das "Kleingedruckte" des Vertrags lesen, um zu erfahren, ob sich dort ggf. Regelungen finden, was passiert, wenn das Interesse des Kunden an der Fortsetzung des Vertrags weggefallen ist, z.B. auch bei Umzug in ein Gebiet ohne DSL-Verfügbarkeit.
Sollte sich dort nichts finden, gehe ich nicht davon aus, dass eine fristlose Kündigung des DSL-Vertrags möglich ist. Der BGH hat ein solches Kündigungsrecht erst kürzlich abgelehnt für den Fall, dass der Kunde in ein Gebiet ohne DSL-Anschluss umzog. Die Entscheidung finden Sie in diesem Link:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=117c6dfd25366a5de420a8595bc050ce&nr=54335&pos=2&anz=9
Auch wenn der Grund, warum der dortige Kunde den DSL-Anschluss kündigen wollte, ein anderer war, sind die Erwägungen gleichwohl auf den Fall Ihres Vaters anzuwenden. Ihr Vater hat einen langfristigen Vertrag abgeschlossen, in dem eine lange Laufzeit mit einem günstigen Tarif verbunden war. Er ist damit das Risiko eingegangen, dass er diesen nicht bis zum Ende voll nutzen kann, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Umzugs in ein Gebiet ohne DSL-Verfügbarkeit.
Ich gehe daher nicht davon aus, dass die fristlose Kündigung des DSL-Vertrags möglich ist. Sie sollten mit 1&1 über die Aufhebung des Vertrags gegen eine Abstandszahlung verhandeln, die sich aus den Kosten bis Laufzeitende abzüglich der ersparten Aufwendungen abzüglich des Zinsvorteils für die sofortige Zahlung zusammensetzt. Alternativ könnten Sie ggf. jemanden finden, der bereit ist den Vertrag Ihres Vaters bis zum Ende der Laufzeit zu übernehmen und Ihnen die Kosten zu erstatten. Ggf. wäre 1 & 1 sogar bereit, diesen Dritten direkt als neuen Vertragspartner zu akzeptieren.
Ich bedaure, keinen besseren Bescheid geben zu können.
Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
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