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Frage geschrieben am 28.07.2009 07:51:13

aufhebung der ehe möglich ? oder scheidung ?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2055
Wir waren von 2001 bis 2004 verheiratet, die ehe wurde geschieden nach trennungsjahr usw.
Wir haben erneut geheiratet am 18.05.2009 in Las Vegas. Die apostille liegt noch nicht vor. Meine Frau wohnt nach wie vor in ihrer Wohnung (75 % der zeit), ein Umzug ist noch nicht erfolgt, ebenso keine Ummeldung.
Nach 5 Jahren (unverheirateter) Harmonie nun nach wenigen Wochen diesselbe Misere: es geht nur ums Geld, um ständige Gier nach Anerkennung und Geklage was sie alles tut und aushalten muss.
Ein Ehevertrag exisitiert mit den üblichen Ausschlüssen (modifizierte Zugewinngemeinschaft, Unterhalt, Versorgungsausgleichsausschluss).

Frage:
-Ist die ehe rechtskräftig (ich fürchte ja)
-Gibt es eine Chance aufzuheben ? Es gibt da eine 3-Monats-Frist
-Gibt es eine "Trennungsjahr"? - wir haben gar nicht zusammengelebt.
-Besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Wie ist vorzugehen?

Vielen Dank!



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.07.2009 08:39:03
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der von Ihnen geschilderten Tatsachen wie folgt beantworten:

Sofern die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Las Vegas vorgelegen haben, ist die dort geschlossene Ehe rechtsgültig. Sie sind daher wirksam verheiratet.

Die Anerkennung in Deutschland ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Eheschließung als solche.

Die Aufhebung der Ehe kann nur durch ein gerichtliches Urteil erfolgen und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die sich aus § 1314 BGB ergeben.

Ob einer der dort angeführten Gründe tatbestandlich vorgelegen hat oder noch vorliegt, ist Tatfrage, die hier nicht abschließend beantwortet werden kann.


Sofern Sie keine Möglichkeit der Aufhebung der Ehe nach dieser Vorschrift haben, bleibt nur das normale Scheidungsverfahren, und zwar auch die Einhaltung des Trennungsjahres.

Grundsätzlich besteht auch bei solch kurzer Ehedauer ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt. Allerdings kann sich dieser mangels "ehelicher Verhältnisse" nicht nach diesen richten; die Bedürftigkeit ist vielmehr nach den Lebensverhältnissen Ihrer Frau vor der Eheschließung zu beurteilen.

Ob und inwieweit danach rechnerisch ein ungedeckter Bedarf besteht, kann hier ebenfalls nicht ablschließend beurteilt werden.

Sie sollten wegen der doch komplexen Fragen umgehend einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen



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