aufenthalt bei Arbeitslosiglkeit
uten Tag,
ich habe eine Frae bezüglich meiner Freundin.
Meine freundin ist chinesische Staatsbürgerin. Sie kam 11/2006 zum Zwecke der Eheschließung nach Deutschland. Sie trennte sich aber bereits nach einem Jahr von ihrem Ehemann. Sie erhielt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auf Grund der Härtefallregelung. Aktuell wurde ihr Visum bis 02/2012 verlängert, dann wäre sie normalerweise in der Lage, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. SIe arbeitet als Arbeiterin in einem Unternehmen, hat dort einen befristeten Arbeistvertrag, der bis Oktober dieses Jahr läuft und dann hoffentlich verlängert wird. Das Arbeitsverhältnis wird im Oktober 2 Jahre angedauert haben sie hat ein Apapartement und kommt für ihren Lebensunterhalt selbst auf. Eine Möglichkeit auf freieillige Nachzahlung von Rentenversicherungbeiträgen ergibt sich lt. LVA-Berater aus der Zeit ihres Studiums in China.
Nun meine Fragen.
1. Die Ehe wird nun in diesem Monat geschieden. Hat das Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht?
2. Sofern der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, und sie Arbeitslosengeld I beziehen muss, wird dann der Aufenthaltstitel widerrufen oder verkürzt?
3. Darf sie mit dem bestehenden Aufenthaltstitel nach Auspruch der Scheidung heiraten (wir planen das) oder muss sie das von China aus beantragen?
Vielen dank für Ihre Antwort. Wir planen, in Kürze zusammen zu ziehen und unser Leben gemeinsam zu verbringen, daher diese Fragen.
MFG
Trifft nicht Ihr Problem?
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