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auf öffentlichem Gehweg gefallen - wer haftet?


03.09.2012 18:23 |
Preis: 25,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin vor sechs Tagen auf einem öffentlichen Gehweg über eine hoch stehende Gehwegplatte gefallen und mir den linken Fuß verstaucht und mir den rechten Ellebogen gebrochen. Meine Frage lautet: Muss ich die Stadt anzeigen, wegen möglicher Folgeschäden? Was wäre die richtige Handlungsweise?
03.09.2012 | 18:49

Antwort

von

Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
60 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Ihre Fragen beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Wenn man der Stadt ein Verschulden nachweisen kann, haftet sie auch und muss Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.

Sie müssen klären (lassen), ob die herausstehende Gehwegplatte der Stadt bekannt war und hätte beseitigt werden müssen.

Zunächst sollten Sie den "Tatort" fotografieren und mit Zeugen besichtigen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, lassen Sie die Stelle auch begutachten - eventuell von einem entsprechenden Auditor.

Erst dann sollte man die Ansprüche bei der Stadt schriftlich anmelden.

Wenn die Stadt von dem "Mangel" gewusst und diesen abichtlich nicht beseitigt hat, haftet sie Ihnen auch.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.


Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin

07774 Dornburg-Camburg

Eisenberger Straße 1

Tel.: 036421 / 24930
Fax: 036421 / 24933
Email: uschwerin@raschwerin.de
Internet: www.raschwerin.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Dornburg-Camburg

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