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Frage geschrieben am 23.11.2010 02:28:42

atypisch stille Beteiligung an UG

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1967
Hallo,

folgende Frage: Wir sind 3 Personen und wollen eine UG Gründen.

Zwei von uns wollen allerdings nicht in Erscheinung treten und wollten unsere Geschäftsanteile erst an einen Treuhänder übergeben. Nun haben wir von der atypisch stille Beteiligung gelesen.

Frage:

Wer sieht diese Beteiligung? Es darf wirklich niemand diese Beteiligung sehen (Auch die Bank wo das Konto eröffnet werden soll nicht - Ein Gesellschafter hat die Bank bereits einmal verklagt, allerdings sind die anderen zwei dort bereits sehr lange Kunden und wollen daher unbedingt dort hin)

Es soll allerdings eine volle Beteiligung an allen Geschäften der UG und eine Beteiligung an der UG selbst sein - Die stillen Gesellschafter sollen auch ein Mitspracherecht haben.

Die Beteiligung soll 30%, 30%, 40% sein und der eine Stille Teilhaber soll ein Stimmrecht von 25% haben, der andere 50% - ist dies möglich? (Der Geschäftsführer ein Stimmrecht von 25%)

Wie teuer wäre es einen solchen Vertrag erstellen zu lassen? bzw. ist es so möglich wie ich es mir vorstelle?

Läuft eine Gründung mit atypisch stille Beteiligten anders ab? Oder wird lediglich ein Privat zwischen den Parteien erstellen > Danach die UG regulär gegründet?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.



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