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arge hat mir zuviel Geld einbehalten obwohl es mir zustand


08.02.2011 09:46 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von




Im Jahr 2009 hat mir die arge Wohngeld angerechnet,
obwohl ich es gar nicht bekommen habe.Meine frage bekomme ich es wieder?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 68 weitere Antworten zum Thema:
ARGE Geld
Antwort vom
08.02.2011 | 10:12
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Grundsätzlich darf nur Einkommen angerechnet werden, wenn dies tatsächlich auch zufließt, d.h. wenn es Ihnen zur Verfügung steht. Wohngeld kann als sonstiges Einkommen angesehen werden. Wenn Sie dieses Einkommen nicht erzielt haben und es Ihnen auch nicht zumutbar war dieses Einkommen zu erzielen, dann könnten die Bewilligungsbescheide hier falsch gewesen sein.

Problematisch ist hier lediglich, dass Wohngeld vorrangig vor den Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) sind.
Sollten Sie durch den Erhalt von Wohngeld nicht mehr hilfebedürftig sein, so stehen Ihnen grundsätzlich keine weiteren Leistungen der ARGE zu. Im Einzelfall hätten Sie daher zunächst Wohngeld beantragen müssen.

Ich rate Ihnen dennoch an, die Bescheide nach § 44 SGB X überprüfen zu lassen. Die eigentlich einzuhaltende Widerspruchsfrist ist hier zwar abgelaufen, aber durch den Antrag nach § 44 SGB X können die Bescheide dennoch nachträglich überprüft werden. Sollte die Behörde bei der Überprüfung zum gleichen Ergebnis kommen und einen Bescheid diesbezüglich erlassen, so rate ich Ihnen an sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu holen und den Bescheid von einem Anwalt vor Ort im Einzelnen überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch gegen den neuerlichen Bescheid einzulegen.


Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)