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arbeitsrecht: Werktage- Samstag- Urlaubstag ?


19.03.2012 06:12 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich bin seit über 20Jahren als Zahnarzthelferin in einer Praxis als Teilzeitbeschäftigte ( 20 Stunden) von Montag bis Freitag beschäftigt. Nun wurde die Praxis von einem andernen Zahnarzt übernommen, der auch den Arbeitsvertrag übernommen hat. Dort ist ein Anspruch auf 30 Werktage Urlaub angegeben. Der neue Chef möchte jetzt den Samstag als Urlaubstag mitzählen, obwohl die Praxis samstags garnicht geöffnet ist und auch nie war. In der Vergangenheit war ich eine grosszügige, freiwillig vom Chef gegebene Urlaubzeit von ca 31-34 Tagen gewohnt, ohne Samstagszählung. Eine Anlehnung an einen Manteltarifvertrag oder ähnliches beseht nicht.
Muss ich mir wirklich eine 6 Tage Woche als Urlaub anrechnen lassen?
Vielen Dank im Voraus
19.03.2012 | 06:38

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert in § 3 Abs. 2 den Werktag als jeden Kalendertag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Damit zählt grundsätzlich der Samstag zu den Werktagen.

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag also tatsächlich von 30 WERKtagen die Rede ist, hat der neue Arbeitgeber Recht. Dann ist der Samstag mit zu berücksichtigen.

Ist allerdings von ARBEITStagen die Rede, darf eine Anrechnung des Samstages nicht erfolgen, weil er kein Arbeitstag ist, vgl. dazu BAG Urteil vom 27.01.1987, Az.: 8 AZR 579/84.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht