arbeitsrecht (arbeitsort/gesetzl. kündigungsfrist)
| 06.05.2011 12:14 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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moin moin,
es stellt sich die frage nach der zumutbarkeit: es besteht das betriebliche angebot (für brutto eur 500 mehr) von berlin nach düsseldorf zu ziehen. ein bestehendes büro in berlin soll geschlossen werden; arbeitsplätze abgebaut bzw. verlegt werden. für die bestehenden berliner arbeitsplätze wurden bereits neue arbeitnehmer in dus eingestellt. der arbeitgeber hat den schritt der betrieblich bedingten Kündigung vor über einem halben jahr angekündigt, bis jetzt ist nichts definitives passiert. es zieht sich hin und in berlin wird noch viel arbeit geleistet.
kann ein umzug (distanz 550 km) so vom arbeitgeber verlangt werden?
betriebszugehörigkeit zum jetzigen zeitpunkt: 3 jahre.
arbeitsvertrag sagt: "arbeitsort ist berlin. die firma behält sich vor, herrn x innerhalb des unternehmens in unternehmen, die mit der firma wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden sind, auch an einem anderen ort einztusetzen ganz oder teilweise oder eine andere oder zusätzliche tätigkeit zu übertargen..."
nun die fragen: da das angebot nach dus zu gehen aus privaten/persönlichen gründen abgelehnt wird,
1) besteht die rechtliche chance eine abfindung zu erhalten?
(wenn ja, welche höhe, was wäre üblich)
2) muss anteilig das 13. gehalt für das lfd. jahr bei betrieblicher Kündigung gezahlt werden? (Vertrag sagt nüchtern:"es werden 13 gehälter gezahlt."
das 13. wird immer im november des lfd. jahres ausbezahlt.
3)innerhalb welcher frist wird die kündigung wirksam? der vertrag sagt:
"-das arbeitsverhältnis endet mit ablauf des monats, in dem herr x das 65. lebensjahr vollendet, ohne dass es einer kündigung bedarf."
"-für die kündigung gelten die gesetzlichen kündigungsfristen" (-die da sind?)
"-beide parteien haben das recht zur außerordentlichen kündigung aus wichtigem grund"
eine bereits angekündigte neustrukturierung der örtlichkeiten der büros fällt sicher nicht in die "ausserordentlichkeit". ist diese annahme richtig?
besten dank für ihre sicherlich hilfreiche rückmeldung
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