Antwort geschrieben am 24.01.2012 14:03:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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zunächst einmal ist wichtig, WAS GENAU Sie unterzeichnen sollen, wobei es auf den genauen Wortlaut ankommen wird. Ohne eine solche vollständige Prüfung kann man Ihnen nur raten, gar nichts zu unterzeichen, da eine einmal gegebene Unterschriften nicht so ganz einfach aus der Welt geschaffen werden können.
Sofern Sie beschuldigt werden, sollten Sie keine Angaben machen, ohne VORHER über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen, da der Inhalt der Akte und die genauen Vorwürfe ja gar nicht bekannt sind.
Die Rücknahme des Strafantrages muss auch nicht über einen Rechtsanwalt erfolgen; die diesbezügliche Information des Polizeibeamten ist unrichtig (wenn sie denn so gefallen ist).
Beide Eheleute haben wechselseitig ein Aussageverweigerungsrecht, brauchen also gar nicht gegen den Ehepartner aussagen. Fehlt es dann an dieser Aussage, dürfte das Verfahren sowieso folgenlos eingestellt werden, da bei innerfamiliären Streitigkeiten kein öffentliches Interesse bejaht werden dürfte.
Sofern Sie jeweils als Beschuldigte vernommen werden sollen, machen Sie also bitte keine Angaben.
Sofern Sie als Zeugen vernommen werden sollen, berufen Sie sich jeweils aus das Aussageverweigerungsrecht und sagen auch nicht aus.
Die Verfahren werden dann ohne jede Folge für Sie und Ihren Ehemann eingestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.01.2012 14:09:38
sehr geehrte Hernn Bohle,
das ist das Inhalt von dem Brief von den Anwalt meines Mannes, den ich unterschreiben soll. mir ist auch unklar, weshalb er das nicht zurückziehen könnte bei Polizei und bitte um Antwort, weshalb das über sein Anwalt laufen soll.
Briefinhalt;ich werde nicht erscheinen und zunächst von meinem aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. erforderlichenfalls werde ich einen rechtanwalt mit meiner verteidigung beauftragen. ich weise aber schon jetzt darauf hin, dass mein ehemann kein interesse an der weiteren verfolgung der angelegenheiten hat, wir haben uns ausgesöhnt.
sehr geehrte Hernn Bohle,
das ist das Inhalt von dem Brief von den Anwalt meines Mannes, den ich unterschreiben soll. mir ist auch unklar, weshalb er das nicht zurückziehen könnte bei Polizei und bitte um Antwort, weshalb das über sein Anwalt laufen soll.
Briefinhalt;ich werde nicht erscheinen und zunächst von meinem aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. erforderlichenfalls werde ich einen rechtanwalt mit meiner verteidigung beauftragen. ich weise aber schon jetzt darauf hin, dass mein ehemann kein interesse an der weiteren verfolgung der angelegenheiten hat, wir haben uns ausgesöhnt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.01.2012 14:16:18
Sehr geehrte Ratsuchende,
es MUSS NICHT "über seinen Rechtsanwalt laufen". Ihr ehemann könnte auch ohne Rechtsanwalt selbst bei der Polizei vorsprechen und dort erklären, dass eine Versöhnung stattgefunden hat und er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Es ist also FALSCH, wenn Ihnen gegenüber behauptet wird, es müsse "über seinen Anwalt laufen".
Sie brauchen (und sollten) auch nichts unterschreiben. Dieses ist gar nicht notwendig. eine fehlende Unterschrfit wäre für Sie auch folgenlos, so dass Sie bitte NICHT UNTERSCHREIBEN.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,
es MUSS NICHT "über seinen Rechtsanwalt laufen". Ihr ehemann könnte auch ohne Rechtsanwalt selbst bei der Polizei vorsprechen und dort erklären, dass eine Versöhnung stattgefunden hat und er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Es ist also FALSCH, wenn Ihnen gegenüber behauptet wird, es müsse "über seinen Anwalt laufen".
Sie brauchen (und sollten) auch nichts unterschreiben. Dieses ist gar nicht notwendig. eine fehlende Unterschrfit wäre für Sie auch folgenlos, so dass Sie bitte NICHT UNTERSCHREIBEN.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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