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Frage geschrieben am 07.10.2011 12:18:19

antrag auf baurecht

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 52,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 550
hi sehr geehrte RAtin/RA,

möchte bei meiner gemeinde einen antrag auf baurecht stellen. vordruck gibt es keinen dafür!
hintergrund:
habe innerhalb einer kleinen ortsgemeinde ein
1600qm grosses grundstück. es ist kein bauland
obwohl es eine klassische baulücke ist.
das grundstück ist voll erschlossen.
meine frage:
können sie mir helfen diesen antrag auf baurecht
richtig zu formulieren, dass hier die gemeinde
zu meinem anliegen nicht nein sagen kann ?
gerne höre ich von ihnen

mit freundlichen grüssen
dm.


Antwort geschrieben am 07.10.2011 14:28:21
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Ratsuchender,

es besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung und damit auch eine Pflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, dh. wenn keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen (Art. 68 Abs. 1 Bauordnung [BayBO]).

1.
In Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Grundstück um Außenbereich im rechtlichen Sinne (§ 35 Baugesetzbuch [BauGB]) handelt, dann ist ein Bauvorhaben nur ausnahmsweise und nur für besondere Zwecke zulässig.

Um bauen zu dürfen, müsste durch die Gemeinde erst ein Bebauungsplan im Rahmen der Bauleitplanung erstellt werden.

2.
Oder aber es handelt sich um Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB).
"Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. [...] das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."

Ob diese Kriterien erfüllt sind, ist eine Frage der konkreten Umstände.

Für den Bauantrag gibt es unter folgendem Link einen Vordruck: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/service/formulare/bauantragsformulare/anl_1_bauantrag_mit_.pdf

Sie sollten aber beim zuständigen Bauamt erst einmal nachfragen, ob das Grundstück im Außen- oder Innenbereich liegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt









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