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annullierter Flug Ryanair


09.10.2010 18:22 |
Preis: ***,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage. Zu der Geschichte. Wir haben Mitte September einen Flug von Lübeck nach Palma de Mallorca am 09.10. und zurück am 12.10. gebucht mit Ryanair. Wir haben alles bezahlt und der Hinflug hat auch ohne Probleme geklappt. Am 09.10. habe ich dann eine SMS bekommen, dass der Rückflug am 12.10. annulliert wurde, und wir umbuchen könnten. Der Flug wurde auf Grund von Fluglotzenstreiks in FRANKREICH annulliert. Wir haben dann im Internet geschaut, und haben festellen müssen, dass der nächstmögliche Flug über Ryanair von Palma nach Lübeck erst am Samstag den 16.10. angeboten wird. Das ist uns aber nicht möglich, da wir arbeiten müssen und das Hotel ja auch nur bis Dienstag gebucht ist. Es gibt die Möglichkeit den Flug zu stornieren. Wir haben dann einen Rückflug für Dienstag mit Germanwings (allerdings nach Hamburg) gebucht. Dieser Flug ist 50 Euro pro Person teurer und wir müssen ja von Hamburg noch nach Lübeck kommen, haben wir die Chance auf einen Schadensersatz oder was sieht das Gesetz vor? Lohnt sich eine Klage? Wie ist es bei einem Streik geregelt?

Mit freundlichen Grüssen,
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema:
Flug
09.10.2010 | 19:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Einen Zahlungsanspruch gegen Ryanair haben Sie leider nicht.

Eine Ausgleichszahlung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (VO [EG] Nr. 261/2004) scheidet aus, wenn Grund für die Annullierung ein Streik war, der nicht das ausführende Flugunternehmen direkt selbst betrifft. Ryanair ist hier also entlastet durch sog. »außergewöhnliche Umstände« (Art. 5 Abs. 3 der Verordnung).

Ebenso scheidet ein allgemeiner zivilrechtlicher Schadensersatz aus, da sich Ryanair aufgrund des Streiks vom Vorwurf eines Verschuldens entlasten kann.

Bedauerlicherweise haben Sie also keine Möglichkeit, sich Ihre Mehrkosten zurückzuholen. Von einer Klage ist somit abzuraten.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Essen

335 Bewertungen
FACHGEBIETE
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht