angemessener Wohnraum
13.03.2007 15:16 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe derzeit ALG I und falle ab 1.4.07 in ALG II. In Anbetracht meiner Bemühungen nach einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, gehe ich davon aus, daß ich hieran nichts mehr ändern kann. In Vorbereitung dieser Zukunftsaussichten bin ich in eine preiswertere Wohnung gezogen, welche von der WBG als ALG II - sicher definiert wurde. Ich bewohne nunmehr 55 qm in einer 2-Zimmer-Wohnung für eine Warmmiete iHv 335 EUR mon.
Ich bin alleinstehend und werde demnächst 43 Jahre alt. Desweiteren halte ich aus psychotherapeutischen Gesichtspunkten einen Hund. Nur eine Zwei "-Raum-Wohnung ist als würdevoll zu betrachten, schließlich will ich auch mal Besuch empfangen und nicht in einem Bett mit ihm schlafen müssen. Dementsprechend habe ich am Standard Abstriche gemacht, um eine preiswerte Wohnung zu erhalten.
Meine Frage ist nun: Ist diese Wohnung aus Sicht Sozialrecht eine ALG II - angemessene Wohnung?
MFG P. Merkel
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