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Frage geschrieben am 15.11.2007 20:12:00

angebliches Schwarzfahren

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1378
meine Tochter soll im Januar 2007 mit der BVG Berlin ohne gültigen Fahrausweis gefahren sein. Dies trifft allerdings nicht zu, da sie zu diesem Zeitpunkt in der Schule war. Vermutlich hat eine andere weibliche Person die entspr. Daten meiner Tochter gekannt und diese dann angegeben. Wie kann man sich dagegen schützen.Im Prinzip kann ja so jeder, der z.B. Daten ( Wohnort, Geburtstag ) einer Freundin kennt dann "Schwarzfahren". Durch ein RA-Büro steht zur Zeit eine Forderung von rd. € 100 an.
Wie soll man sich jetzt verhalten ? Zahlen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? !!


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Diese Antwort ist vom 15.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 15.11.2007 20:33:15
Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:

Wenn Sie bzw. Ihre Tochter nachweisen können, dass Ihre Tochter zu dem Zeitpunkt, wo die Schwarzfahrt stattgefunden hat, in der Schule war, dann müsste Sie die Forderung nicht zahlen. Sie könnten Zeugen benennen (Lehrer, Schüler etc.), die bestätigen können, dass Ihre Tochter zu dem Zeitpunkt in der Schule war, evtl. auch mit einer Bescheinigung von der Schule.

Wenn Sie keinen Beweis dafür erbringen können, dass sie nicht Schwarz gefahren ist, dann sehe es in der Tat schlecht aus für Ihre Tochter.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dileyha Altintas
Rechtsanwältin



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