Wie soll man sich jetzt verhalten ? Zahlen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? !!
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Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 15.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.11.2007 20:33:15
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Wenn Sie bzw. Ihre Tochter nachweisen können, dass Ihre Tochter zu dem Zeitpunkt, wo die Schwarzfahrt stattgefunden hat, in der Schule war, dann müsste Sie die Forderung nicht zahlen. Sie könnten Zeugen benennen (Lehrer, Schüler etc.), die bestätigen können, dass Ihre Tochter zu dem Zeitpunkt in der Schule war, evtl. auch mit einer Bescheinigung von der Schule.
Wenn Sie keinen Beweis dafür erbringen können, dass sie nicht Schwarz gefahren ist, dann sehe es in der Tat schlecht aus für Ihre Tochter.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dileyha Altintas
Rechtsanwältin
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