mein arbeitgeber hat letzten monat eine lohnpfändung auf mein gehalt erhalten indem das jugendamt alte unterhaltsansprüche aus 2008 fordert,nun habe ich aber einem gerichtsbeschluss zufolge aus 2010 dem noch laufenden Unterhalt meiner beiden geschiedener kinder zu zahlen,wobei mir auch bei nichtzahlung des laufenden unterhaltes eine 6monatige haftstrafe und da ich noch an ein 3es minderjähriges kind laufenden unterhalt zu zahlen habe,als auflage die berechnung einer mangelfallberechnung machen zu lassen,auferlegt wurde.der laufende unterhalt der 3 minderjährigen kinder übersteigt weit mein nettoeinkommen,darum die mangelfallberchnung
nun wurde aber letzten monat erstmalig der alte unterhalt gepfändet und das bis auf nen mir verbleibenden freibetrag von 900euro,wo seit juli der selbstbehalt auf 1021euro angehoben wurde,dabei ist es mir unmöglich den laufenden unterhalt nachzukommen und somit auch dem gerichtsbeschluss aus 2010 folge zu leisten u meinem laufenden unterhalt nachzukommen
meine frage1.ist es rechtens alten unterhalt vor laufenden unterhalt zu stellen
2.wieso wurde der angehobene selbstbehalt nicht berücksichtigt ist das ok,da ich als single schon echt am bzw unterm existensminimum bin
3.droht mir ja dadurch der Widerruf der bewährung für das urteil aus dem gerichtsbeschluss von 2010,wenn ich meinen laufenden unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann
was kann ich gegen die lohnpfändung unternehmen,bzw mein arbeitgeber?der vorherige arbeitgeber hat die lohnpfändung aufgrund des geringen einkommens und zu zahlenden laufenden unterhalt nicht anerkannt u ich konnte mein laufenden unterhalt nachkommen
bitte helfen sie mir da arbeitgeber lohnbüro und das gericht welches die pfänung zugelassen haben trotz aller aktuellen unterlagen nicht wissen was sie richtigerweise machen sollen
mit besten grüssenM.F.
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