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Frage geschrieben am 05.06.2010 00:44:37

als Stieftochter unter Umständen auch ohne Testament erbberechtigt?

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2206
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 294 weitere Antworten zum Thema Testament.
Guten Tag,

grundsätzlich ist mir bewußt, daß ich als Stieftochter keinen Erbanspruch habe. Trotzdem meine Frage:

Ich bin Jahrgang 1967. Vor 6 Jahren starb meine Mutter. Ich bin ihr einziges Kind und ihre Eltern waren schon verstorben bei ihrem Tod, ich war also meines Wissens nach zusammen mit ihrem Ehemann zu gleichen Teilen erbberechtigt. Sie hatte eigentlich nichts zu vererben, und ich dachte auch nie darüber nach, mein Verhältnis zu meinem Stiefvater war immer sehr gut. Nun ist leider auch mein Stiefvater verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen (obwohl er das immer machen wollte) Es gab lediglich eine Generalvollmacht, die auch über den Tod hinaus gilt, diese hatten meine Mutter und mein Stiefvater notariell aufsetzen lassen, als meine Mutter krank wurde, und sie gilt auch für meinen Stiefvater. Er hat eine 87 jährige Mutter, die nun wohl das Erbe antreten wird. Es gibt ein Eigenheim zu (ver)erben, das sie sicherlich verkaufen möchte. Meine Frage lautet nun: Gibt es Umstände, unter welchen der Fall gegeben sein könnte, daß meiner Mutter zu ihren Lebzeiten eine Hälfte dieses Eigenheimes gehört hat (sie hat nicht mit eigenen Geldmitteln zu dem Kauf beigetragen), so daß sie bei ihrem Tod eine Hälfte von eben diesem Anteil an mich vererbt hat? Ich hätte gern gewußt, ob ich eine Möglichkeit habe, einen Teil der Verkaufssumme einzufordern.

Ich hoffe, daß Sie mir in dieser Sache etwas Klarheit verschaffen können?

Viele Grüße,

Bettina Schindler


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Die Möglichkeit besteht durchaus. Wenn Ihre Mutter Miteigentümer gewesen ist, hätte sie auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein müssen.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie die Mutter Ihres Stiefvaters auffordern mitzuteilen, ob Ihr Stiefvater Alleineigentümer gewesen ist oder ob Ihre Mutter auch im Grundbuch eingetragen war.

Ich gehe davon aus, dass Sie beim Erbfall (Ableben Ihrer Mutter) das Erbe nicht ausgeschlagen haben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.06.2010 18:52:16

Guten Tag, Herr Roth,

vielen Dank für Ihre schnelle Info. Inzwischen fand ich heraus, daß meine Mutter leider nicht im Grundbuch eingetragen ist. Habe ich Sie richtig verstanden, daß dies aber unbedingt nötig ist, damit ich Anspruch auf einen Teil der Verkaufserlöses hätte? Oder gäbe es trotzdem die Möglichkeit?

Vielen Dank nochmal und Gruß,

Bettina Schindler
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.06.2010 20:29:25

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Wenn Ihre Mutter nicht im Grundbuch eingetragen, war sie leider auch keine Miteigentümerin, so dass Sie insoweit hinsichtlich des Verkaufserlöses keine Ansprüche geltend machen können.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
www.kanzlei-roth.de
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