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alkoholkontrolle


16.11.2010 14:02 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer


| in unter 2 Stunden

ich kam am mittwoch 10.11.2010 in eine Polizeikontrolle...ich habe sofort einen Bluttest verlangt ...seitdem warte ich auf die Ergebnisse und habe keinen Führerschein mehr...ich darf nicht fahren, wohne ziemlich weit von meinen 2 Arbeitstelle und möchte wissen, wo oder an wenn ich mich wenden sollte..
wo soll ich anrufen,
ich möchte sehr schnell die Ergebnisse bekommen, denn ich dringend mein Auto brauche..theoretisch hätte es 4 Tage dauern sollen, bis ich etwas weiss..ich kann meine Arbeit verlieren

danke im voraus für ihre Hilfe
16.11.2010 | 15:10

Antwort

von

Rechtsanwältin Marion Deinzer
292 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Sie sollten zunächst bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und um Herausgabe des Aktenzeichens bitten, falls Sie dies nicht ohnehin schon erhalten haben. Hierbei können Sie dann auch nachfragen, ob die Blutergebnisse schon da sind und wo Ihre Akte derzeit bearbeitet wird. Es kann sein, dass die Sache bereits der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Sollte Ihnen die zuständige Dienststelle nicht bekannt sein, lässt sich aufgrund der Orts- und Zeitangaben (wo und wann fand die Verkehrskontrolle statt?) herausfinden, welche Stelle zuständig ist. Leider teilen Sie keine weiteren Angaben zum Sachverhalt mit. Da Ihr Führerschein erst einmal einbehalten wurde, müssen Sie damit rechnen, dass ein Promillewert vorlag, der sich nicht mehr im Rahmen einer bloßen Ordnungswidrigkeit bewegt. Es kann daher sein, dass man Ihnen die Fahrerlaubnis nach den §§ 69ff. StGB entziehen wird.

Ich empfehle Ihnen, die Angelegenheit dringend einem Rechtsanwalt vor Ort zu übergeben, der sich mit den ermittelnden Polizeibeamten in Verbindung setzen und sodann Akteneinsicht beantragen kann. Vorher sollten Sie keinerlei Angaben zur Sache machen, da erst, wenn der konkrete Vorwurf bekannt ist, eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden kann. Der Verteidiger kann auch entsprechende Anträge stellen, um eine möglichst zeitnahe Herausgabe des Führerscheins zu erreichen. Zudem kann eventuell schon telefonisch das Ergebnis der Blutentnahme erfragt werden. Hier hätten Sie dann schon einmal einen Anhaltspunkt, wie hoch die Blutalkoholkonzentration war und welche Rechtsfolgen auf Sie zukommen könnten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Schwaig b. Nbg.

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