Frage geschrieben am 20.12.2009 21:42:19
adoption einer erwchsenen
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 933ehemannes vorhanden sein. das ist es auch. das erwachsene kind
hat selbst 3 volljährige kinder. müssen diese auch die zustimmung geben? oder gibt es hier einen anderen weg?
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Diese Antwort ist vom 20.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.12.2009 22:03:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Adoption Volljähriger richtet sich nach § 1767 ff BGB. Danach ist eine Zustimmung etwaiger Kinder des Anzunehmenden *nicht* erforderlich.
Die Verwandschaftsverhältnisse der Kinder des Anzunehmenden werden durch die Adoption auch nicht berührt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Robert-Perthel-Str. 45 D-50739 Köln
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