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abmahnung durch arbeitgeber wegen freier meinungsäußerung


09.02.2011 23:14 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Wilking


| in unter 2 Stunden

Hallo!Folgendes ist passiert.Ich arbeite als Rettungssanitäter seit einem Jahr in einem Krankentransportunternehmen.Ich wurde am 01.01.2011 mit einem Kollegen zusammen auf ein Auto gestzt und muss jetzt mit ihm fest fahren.Da mein Arbeitgeber weiß,dass ich diesen Kollegen nicht mag und ich ihm unsympathisch finde habe ich mich bei einem Arbeitskollegen,der für das Personal zuständig ist und der Ansprechpartner und Mann des Vertrauens zugleich ist,mich über diesen Kollegen ausgesprochen.Alles was ich diesem Kollegen im Vertrauen erzählt habe,hat er meinen Arbeitgeber wieder erzählt und anderes noch unwahrheitsgemäß hinzugefügt.Ich sagte zu ihm,dass ich den Kollegen nicht ab kann,ihn unsympathisch finde,er ein Arsch und Kackbratze ist und mit ihm nicht fahren kann und möchte.Desweiteren habe ich erzählt,dass ich ein sehr guten Hausarzt habe,bei dem ich gerne mal ein Kaffee trinken gehe,aussserdem fahren wir fest für eine Dialyse,was das Haupteinkommen dieser Firma ist.Ich sagte dass ich gute Kontakte dort hin habe,da dort auch meine Freundin arbeitet.Er erzählte meinen Chef diese Version,ich habe gedroht,dass ich mich krnak schreiben lassen werde,wenn ich mit ihm weiter fahren muss,dann soll ich gedroht haben,wegen meiner Kontakte zur Dialyse,dass er die los wird und wir dort nicht mehr fahren.Also komplett die Tatsachen verdreht,hinzugedichtet und mein Chef denkt jetzt ich will ihm nur noch drohen,egal ob mit der Dialyse oder einer Krnakschreibung.Meine Frage ist,darf mein Chef mir wegen sowas eine Abmahnung erteilen oder mich fristlos kündigen????Denn eins von beiden soll mich diesbezüglich erwarten.Kann ich gegen den Kollegen vorgehen,wegen Verleumdnung und Verfälschung derTatsachen???Immerhin habe ich niemanden geschadet,umgebracht oder geschlagen!!!Ich habe nur meine Meinung geäußert und mir Luft verschafft!!!Ist jetzt eine Abmahnung gerechtfertigt und wie soll ich mich verhalten!!!!Bitte helfen Sie mir.Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 226 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitgeber Abmahnung freier
10.02.2011 | 00:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Jan Wilking
464 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass die Androhung von Nachteilen, die den Arbeitgeber unzulässig unter Druck setzt, einen Kündigungsgrund darstellt. Dies gilt sowohl für die Androhung einer ungerechtfertigten Krankschreibung als natürlich auch für die Drohung, wichtige Geschäftskontakte zu sabotieren. Auch die Beleidigung eines Kollegen rechtfertigt in der Regel zumindest eine Abmahnung. Denn aufgrund der einem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern ist dieser gehalten, zur Wahrung des Betriebsfriedens geeignete Maßnahmen durchzuführen, um das geordnete Zusammenleben der Betriebsgemeinschaft zu gewährleisten. So kann auch eine nachhaltige Störung des geordneten Zusammenlebens der Betriebsgemeinschaft eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Produktionsablauf oder das geordnete Zusammenleben ansonsten beeinträchtigt werden, vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009 - 3 Sa 224/09.

Andererseits geht das BAG aber auch davon aus, dass solche Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht rechtfertigen können. Der Arbeitnehmer darf in solchen Fällen nämlich regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen getragen und der Betriebsfrieden nicht gestört bzw. das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien nicht zerstört. Auch ist die Nichtberücksichtigung vertraulicher Äußerungen letztlich durch die Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) geboten, weil eine vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit besonders geschützt ist. Ein Arbeitnehmer ist nicht gehalten, von seinem Arbeitgeber und von seinen Kollegen nur positiv zu denken und sich in seiner Privatsphäre ausschließlich positiv über sie zu äußern. Dies gilt solange der Betroffene diese Vertraulichkeit nicht selbst aufhebt. Hebt der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, geht dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 10. 10. 2002 - 2 AZR 418/ 01; BAG, Urteil vom 10. 12. 2009 - 2 AZR 534/ 08). Diesen Schutz der Privatsphäre und auch der Meinungsfreiheit kann jedoch nicht der Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen, der selbst die Vertraulichkeit aufhebt, so dass die Gelegenheit für Dritte, seine Äußerungen wahrzunehmen, ihm zurechenbar wird.

Es kommt in Ihrem Fall also entscheidend darauf an, ob Sie damit rechnen konnten, dass der Kollege die Informationen weitergibt, oder ob Sie die Äußerungen im Vertrauen darauf abgegeben haben, dass diese streng vertraulich behandelt werden. Im letztgenannten Fall wären die Äußerungen dann der Privatsphäre zuzuordnen und könnten nicht als Rechtfertigung für eine Abmahnung oder Kündigung herangezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich tatsächlich nur einmal „Luft verschaffen" wollten und damit keine direkte Drohung gegenüber dem Vorgesetzten bzw. eine Beleidigung des Kollegen bezweckt war.

Von einem Vorgehen gegen den Kollegen würde ich abraten. Abgesehen davon, dass dies eher als weiteres Indiz für eine Störung des Betriebsfriedens durch Sie ausgelegt werden könnte, würde hier zunächst Aussage gegen Aussage stehen. Zudem müssten Sie begründen, weshalb Sie in dem Zusammenhang die Kontakte zur Dialyse-Firma und zu Ihrem Hausarzt genannt haben, da dies auf den ersten Blick ja doch auf die behaupteten Androhungen schließen lassen könnte.
Sie sollten lieber das Gespräch mit dem Chef suchen und diesen darüber aufklären, dass Sie lediglich in einem vertraulichen Gespräch mit dem Kollegen Ihre Meinung geäußert haben und keinesfalls damit rechneten und auch nicht gewollt haben, dass die Äußerungen den Privatbereich verlassen und an andere Betriebszugehörige weitergeleitet werden. Sie sollten dabei auch in sachlicher Weise darauf aufmerksam machen, dass die Weitergabe nicht einmal wahrheitsgemäß erfolgte.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

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