Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Domain.
Guten Tag
Vor kurzem wurde ich abgemahnt, meinen Domain Name
nicht mehr zu benutzen.Auf Anraten unterschrieb ich
auch die Unterlassungserklärung im Rahmen geschäftlicher Handlungen bei Fernabsatzverträgen
diese Bezeichnung als Domain Name zu unterlassen.
Alle Bezeichnungen und Hinweise soweit es überhaupt möglich war wurden aus dem Netz genommen.
Nun habe ich einen neuen Namen.
Was passiert wenn jemand in der Suche meine alte Bezeichnung des Domain eingibt und trotzdem durch
die Optimierung des alten Internetauftritt,direkt
auf mein Internetshop gelangt,mit neuer Domain bezeichnung?
Ist das erlaubt? Kann ich wieder abgemahnt werden?
Antwort geschrieben am 30.08.2011 20:53:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn ein Interessent Ihren Internetauftritt sucht und trotz Eingabe alter Bezeichnungen auf den neuen Auftritt mit neuer Domain kommt, dann ist das kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung.
Sofern die neue Domain nicht zu beanstanden ist, drohen dann auch keine neue Abmahnungen.
Für konkrete Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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Antwort geschrieben am 30.08.2011 20:53:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
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Sofern die neue Domain nicht zu beanstanden ist, drohen dann auch keine neue Abmahnungen.
Für konkrete Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
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