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Frage geschrieben am 30.08.2011 17:31:57

abgemahnter Domain Name auf neue Seite verlinken

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 701
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Guten Tag
Vor kurzem wurde ich abgemahnt, meinen Domain Name
nicht mehr zu benutzen.Auf Anraten unterschrieb ich
auch die Unterlassungserklärung im Rahmen geschäftlicher Handlungen bei Fernabsatzverträgen
diese Bezeichnung als Domain Name zu unterlassen.
Alle Bezeichnungen und Hinweise soweit es überhaupt möglich war wurden aus dem Netz genommen.
Nun habe ich einen neuen Namen.
Was passiert wenn jemand in der Suche meine alte Bezeichnung des Domain eingibt und trotzdem durch
die Optimierung des alten Internetauftritt,direkt
auf mein Internetshop gelangt,mit neuer Domain bezeichnung?
Ist das erlaubt? Kann ich wieder abgemahnt werden?


Antwort geschrieben am 30.08.2011 20:53:51
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Wenn ein Interessent Ihren Internetauftritt sucht und trotz Eingabe alter Bezeichnungen auf den neuen Auftritt mit neuer Domain kommt, dann ist das kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung.

Sofern die neue Domain nicht zu beanstanden ist, drohen dann auch keine neue Abmahnungen.

Für konkrete Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Antwort geschrieben am 30.08.2011 20:53:57
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