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Frage geschrieben am 10.12.2009 19:43:23

Zwischenmietvertrag - Hausgeldzahlungen

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1206
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich besitze eine Eigentumswohnung, die durch einen gewerblichen Zwischenmietvertrag von einer Gesellschaft weiter vermietet wurde. Dieser Zwischenmietvertrag beinhaltete eine Mietgarantie über 10 Jahre.
Die Gesellschaft ist inseolvent gegangen, so dass die Vermietung/Hausgeld seit dieser Zeit bei mir liegt.

Heute bekomme ich vom Insolvenzverwalter ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde, das Hausgeld aus der Zeit von 2002 bis 2006 zurückzuzahlen, da ich als Wohnungseigentümer sowieso verpflichtet gewesen wäre, das Geld zu zahlen (gemäß § 16 Abs. 2 WEG).

Deshalb wird ein Rückzahlungsansprüch gemäß §134 InsO geltend gemacht (innerhalb von 6 Tagen). Ansonsten wird dieser gerichtlich bis zum 31.12.2009 geltend gemacht.

Bei Hausgeldabrechnungen wurde ich immer darauf verwiesen, dass mich dieser Teil nicht betrifft.

Ist dies rechtens oder kann ich mich dagegen wehren?
Was kann ich in der Kürze der Zeit tun?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.12.2009 19:56:28
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Die vom Insolvenzverwalter gesetzte kurze Frist bis zum 31.12.2009 dient wahrscheinlich dazu, die Verjährung der Ansprüche zu unterbrechen, indem entweder Sie zahlen oder er am 31.12. noch einen Mahnbescheid gegen Sie einreicht.

Hintergrund ist der Umstand, dass etwaige Ansprüche gegen Sie, die aus der Zeit bis Ende 2006 stammen, im kommenden Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn Sie sich auf die Einrede der Verjährung berufen sollten.

Dies vorweg zum Hintergrund für die kurze Fristsetzung.


In der Sache selber kann ohne Einsicht in den Zwischenmietvertrag Ihre Frage nach der Berechtigung der Forderung nicht abschliessend beantwortet werden.

Darin dass die insolvente Gesellschaft quasi für Sie als Eigentümerin das Hausgeld bezahlt hat, sieht der Insolvenzverwalter im Verhältnis zu Ihnen eine unentgeltliche Leistung, die er anficht.

Ob die Leistung tatsächlich unentgeltlich war, ergibt sich aus der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und der Gesellschaft.
Sie wäre es beispielsweise nicht, wenn der Gesellschaft dazu Mittel direkt oder indirekt zugeflossen wären. Dies hängt aber von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ich empfehle Ihnen dringend, den Vorgang unter Vorlage der Verträge einem Anwalt zur Prüfung zu übergeben, damit kurzfristig beurteilt werden kann, ob es Sinn macht, sich auf einen Prozess einzulassen.

Falls Sie an einer solchen Prüfung im Rahmen eines weiterführenden Mandates interessiert sind, stehe ich gerne zur Verfügung. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Mit freundlichen Grüßen



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Zwischenmietvertrag - Hausgeldzahlungen | Gesamtbewertung: 3.8/5 | Datum: 2009-12-12
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