Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 15.09.2011 12:20:21

Zweitmeinung - Zu: Finanzieller Ausgleich bei Hausumschreibung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1095
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Zweitmeinung zu folgendem Sachverhalt:


04/2007 Heirat

08/2008 Hauskauf (160.000Eur), hierzu wurde gemeinsam ein Kredit über 135.000 Euro aufgenommen.

Als Grundkapital verkaufte der Fragesteller seine Eigentumswohnung für 30.000 Euro.
Seine Ehefrau erhielt 10.000 von ihren Eltern.

Die Nebenkosten wurden von beiden zu gleichen Anteilen beglichen.

Seit 2010 leben die Eheleute getrennt und es ist eine Scheidung geplant.

Das Haus und der Kredit wird auf die Ehefrau überschrieben.


Welche Ausgleichszahlungen von Seiten der Ehefrau an den Fragesteller sind gerechtfertigt?

Wer trägt die Umschreibungskosten (Grundbuch, Notar, Bank)?


Antwort geschrieben am 15.09.2011 13:03:23
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 125
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Zunächst gehe ich davon aus, daß eine Übertragung des (Mit-) Eigentums außerhalb des Zugewinnausgleichs geplant ist. Ansonsten wären ggf. noch weitere Vermögenswerte der Ehegatten zu berücksichtigen.

Nach meiner Auffassung ist grundsätzlich eine Ausgleichszahlung in Höhe des von Ihnen eingebrachten Eigenkapitals gerechtfertigt, da Sie diesen Betrag seinerzeit quasi zum Erwerb Ihres Miteigentumsanteils aufbrachten, der nun auf Ihre Frau übertragen werden soll. Dieser Betrag wäre ggf. noch um die hälftigen Erwerbsnebenkosten zu reduzieren, wenn diese von den 30.000,- € beglichen wurden.

Der sich ergebende Betrag wäre eventuell noch anzupassen, wenn sich der Wert des Grundstückes seit 2008 entscheidend verändert hätte.

Wer die Kosten der Eigentumsübertragung zu tragen hat, kann frei vereinbart werden. Ohne eine Regelung tragen Sie und Ihre Frau die Kosten gemeinsam.


Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Ein abweichender Sachverhalt kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und unter Umständen sogar zu einem gegensätzlichen Ergebnis führen.

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



Große Teichstraße 17
18337 Marlow

Telefon : 038221 – 42 300
Fax : 038221 – 42 299
mail: kanzlei@anwalt-mv.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

38
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Zweitmeinung   Zu:   Finanzieller   Ausgleich   Hausumschreibung