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Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Lebensgefährte und ich wollen im Juli heiraten.
Ich bin seid 2 Jahren geschieden, habe 2 Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren. Die Kinder leben bei mir und ich gehe mit halber Stelle als Krankenschwester arbeiten.Mein Exmann geht arbeiten und zahlt 498,- Euro Unterhalt für die Kinder.
Mein Lebensgefährte ist seid 1 Jahr geschieden und hat 4 Kinder im Alter von 14, 10, 9, 4 Jahren. Mein Lebensgefährte ist arbeitslos. Bekommt Abreitslosenhilfe im 2 Jahr. Seine Exfrau geht nicht arbeiten und für die Kinder bekommt sie Unterhaltsvorschuß.
Haben wir grosse Veränderungen durch unsere Heirat in Bezug auf Unterhaltsansprüche der Kinder und Expartner und auch in Bezug darauf, das wir dann miteinander verheiratet sind auf Arbeitslosenhilfe?
Mit Freundlichen Grüssen
Chrisy
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Diese Antwort ist vom 30.6.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 30.06.2004 09:54:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ralf Pietsch
Wallstraße 12A, 31134 Hildesheim, Tel: Tel.: 05121/166635, Fax: Fax.: 05121/166637
Arbeitsrecht, Baurecht, priv., Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht
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1. Ihr Exmann muss weiterhin Unterhalt für die Kinder zahlen, es sei denn Ihr neuer Mann adoptiert die Kinder.
2. Ihr Anspruch auf Unterhalt gegen Ihren Exmann entfällt nach Neuheirat.
3. Ihr Einkommen wird auf die Arbeitslosenhilfe Ihres neuen Mannes angerechnet. Da Sie nur halbtags arbeiten, dürfte dies nur geringe Auswirkungen haben. Im Rahmen einer eventuell folgenden Sozial- oder Wohngeldsberechnung würde Ihr Mietkostenanteil mit berücksichtigt werden.
4. Ihr Mann ist weiterhin gegenüber seinen 4 Kindern unterhaltspflichtig. Er darf sich der Unterhaltspflicht nicht durch die Hausmannrolle entziehen, denn er hatte die Verantwortung schon vor Ihrer Ehe. Die Unterhaltsvorschussbehörde wird versuchen, die Zahlungen an die Kinder von Ihrem neuen Mann einzuziehen. Dieser wird also voraussichtlich bis zum Ende der Ausbildung der Kinder lediglich 730,00 € monatlich bei Erwerbslosigkeit, und 840,00 € bei Erwerbstätigkeit behalten dürfen.
5. Sollten Sie vermögend sein, entfällt auch der Anspruch Ihres neuen Mannes auf Sozialleistungen, da er dann nicht mehr bedürftig ist, und Sie unterhaltspflichtig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pietsch, Rechtsanwalt
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