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Frage geschrieben am 28.09.2011 14:27:28

Zwei Makler - Provision

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 634
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo Herr oder Frau Anwalt ;-),

meine Frau und ich haben momentan ein größeres Problem.

Ich beginne chronologisch:

WIr sind seit Anfang des Jahres auf der Suche nach einem Haus und haben Anfang Juni auf eine Anzeige in einer Bankfiliale angerufen. Dort gab es mehrere Objekte zur Auswahl, eines davon war ganz kurz beschrieben, ohne Foto und die Referenznummer für das Internet führte ebenso ins nirgendwo. Daher meldeten wir uns telefonisch und bekamen einige Exposé als PDF per E-Mail zugeschickt.

Fehler 1: diese E-Mail mit den Exposé haben wir gelöscht. Meine Frau ist sich sicher, daß wir keine Fotos erhalten haben aber die Gegenseite behauptet nun natürlich anderes.

Da zu dem Zeitpunkt keines dieser Objekte unseren Vorstellungen entsprach, sagten wir sofort ab, leisteten keinerlei Unterschrift und hatten auch sonst keine Leistungen in Anspruch genommen.

Aufgrund der zunehmend verzweifelten Suche (in diesem Gebiet gibt es kaum verfügbare Immobilien) fanden wir das gleiche Objekt zwei Wochen später im Internet wieder, hatten zu dem Zeitpunkt aber schon komplett vergessen, daß wir es schon gesehen haben (das ist die Wahrheit!). Außerdem gab es im Internet zumindest ein Foto.

Über diese Annonce kamen wir mit einer anderen Maklerin in Kontakt über welche dann in recht kurzer Zeit der Kaufvertrag abgewickelt wurde.

Nun kommt Makler 1 wieder, schickte dem Verkäufer eine Liste mit Interessenten von denen er keinen einzigen jemals sah und auf dieser Liste standen natürlich auch wir. Dieser Makler möchte von uns jetzt eine Maklerprovision erhalten und zusätzlich vom Verkäufer eine Verkaufsprovision weil dieser einen Vertrag abgeschlossen hat.

Nun sind wir recht frustriert denn unsere finanzielle Situation ist momentan so, daß wir diese Provision definitiv nicht stemmen können. Daher die Frage: müssen wir sie wirklich bezahlen?

Der im Kaufvertrag festgeschriebene Kaufpreis lag am Ende nach langen Verhandlungen 13% unter dem von Makler 1 ausgeschriebenen.


Antwort geschrieben am 28.09.2011 15:08:55
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Fragesteller,

Voraussetzung für den Anspruch auf Maklercourtage ist zunächst der Abschluss eines Maklervertrages. Dazu genügt es nicht, sich an einen Makler zu wenden und sich von diesem geeignete Objekte benennen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich auf eine Anzeige des Maklers an diesen gewandt haben. Erst nachdem der Makler Sie davon unterrichtet hätte, dass Sie im Falle eines Vertragsabschlusses seine Courtage zu zahlen haben und daraufhin weiterhin seine Dienste in Anspruch genommen hätten, wäre der Maklervertrag zustande gekommen.

Dies ist, nach Ihrer Schilderung, jedoch nicht der Fall. Sodass der erste Makler gegen Sie keinen Anspruch auf Courtage hat.

Da Sie durch den ersten Makler bereits konkrete Kenntnis von dem Objekt hatten, könnte auch der zweite Makler gegen Sie keinen Anspruch auf Courtage haben, wenn die Tätigkeit des zweiten Maklers nicht ursächlich für den Kaufvertragsschluss gewesen war.

Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann ohne Einsicht in die Unterlagen und damit im Rahmen einer Erstberatung nicht beurteilt werden.

Sie sollten sich für eine diesbezügliche ausführliche Prüfung der Rechtslage an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.


##sigfea Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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Zwei Makler - Provision | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-09-28
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