Zwei-Jahres-Frist betreffend Neuerwerb der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
| 29.03.2009 19:16 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit wurde am 14.04.2007 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Die Sperrfrist ist schon lange abgelaufen. Jedoch habe ich mich noch keiner MPU unterzogen, und war bis jetzt der Meinung nach zwei Jahren müsste ich, eine positive MPU vorausgesetzt natürlich, die Fahrerlaubnis komplett neu erwerben.
Nun habe ich hier in diesem Forum gelesen, dass diese Regelung im Oktober 2008 entfallen ist.
Ist dies tatsächlich der Fall? (Die entsprechende Antwort des RA hier im Forum erfolgte 10/08)
Wenn ja, gibt es eine maximale Frist in welcher man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (positive MPU natürlich vorausgesetzt) beantragen kann, ohne die Fahrerlaubnis neu erwerben zu müssen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S.
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