Zweckwechsel beim Aufenthaltstitel
13.08.2012 22:05 |
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Ich bin aserbaidschanische Staatsangehörige und halte mich seit August 2008 in Deutschland auf. Zunächst habe ich im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres bei einer sozialen Einrichtung gearbeitet.
Seit dem 23.08.2009 habe ich einen bis 2013 gültigen Vertrag zur Ausbildung als Heilerziehungspflegerin bei einer Einrichtung in Echzell/Bingenheim. Im Januar 2012 wurde mir von meinem Mentor gesagt, dass ich meine Ausbildung pausieren soll, da meine Deutschkenntnisse nicht ausreichen, und ich solle zunächst mein Deutsch weiter verbessern. Nach den Sommerferien sollte ich dann meine Ausbildung fortführen. Trotz Verbesserung meiner Deutschkenntnisse wurde mir Anfang Juli gesagt, dass ich meine Ausbildung nicht fortführen könne. Zusätzlich konnte ich meine Anerkennung meines aserb. Realschulabschlusses nicht rechtzeitig einreichen, da ich diese eine Woche verspätet von der zuständigen Behörde erhielt. Eine schriftliche Mitteilung über die Auflösung meines Vertrages u. ä. habe ich nicht erhalten.
Mein Aufenthaltstitel, der für die Ausbildung bei dieser Einrichtung eingeschränkt ist, ist noch bis August 2013 gültig.
Meine Frage ist nun, da mein Vertrauen in die o. g. Einrichtung erschüttert ist, ob ich mit diesem Aufenthaltstitel mir einen anderen Ausbildungsplatz suchen kann und ob ggfs. bei erfolgreicher Suche der Aufenthaltstitel umgeschrieben werden kann. Was ist hierzu erforderlich? Genügt der Ausbildungsvertrag? Benötige ich weitere Papiere, ggfs. von der Bundesanstalt für Arbeit?
Zusätzlich muss ich wissen, ob ich zumindest für die Anfangszeit oder für eine Übergangszeit ALG beantragen kann, da ich im Rahmen meiner Ausbildung seit August 2009 rentenversicherungspflichtig bin.
Trifft nicht Ihr Problem?
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