Zwecks Berechnung des Kindesunterhalts werden jetzt (Anfang Mai) vom Jugendamt in B von mir erneut d
| 13.05.2011 00:31 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
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Im Januar 2011 hat das Jugendamt in A mich gebeten, meine Vermögensverhältnisse zwecks Errechnung von Kindesunterhalt offen zu legen. Der entsprechende Fragekatalog wurde beantwortet, von meinem Arbeitgeber die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate vorgelegt. Ende Januar 2011 zieht die Kindesmutter - ohne meine Kenntnis und gegen meinen Willen mit Kind - in die Stadt B. Das Jugendamt dort erhält die komplette Akte inklusive in A ausgefülltem Fragebogen und Gehaltsbescheinigungen über die letzten 12 Monate.
Zwecks Berechnung des Kindesunterhalts werden jetzt (Anfang Mai) vom Jugendamt in B von mir erneut die Gehaltsbescheinigungen der letzten Monate ab Februar 2011 erbeten. Frage: ist das rechtens? Immerhin habe ich bereits komplett 12 Monate bis Januar 2011 übersandt. Der Umzug der Mutter kann mir doch nicht angelastet werden.
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